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Prozess gegen Ex-Vorstände nach Alno-Insolvenz eingestellt

STUTTGART (dpa-AFX) - Das Verfahren gegen zwei Ex-Vorstände des insolventen Küchenherstellers Alno am Landgericht Stuttgart ist eingestellt worden. Die beiden Angeklagten hätten der Zahlung einer Geldauflage zugestimmt, teilte das Gericht mit. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende zahlt demnach 40.000 Euro, die ehemalige Finanzvorständin 17.500 Euro. Nach erfolgter Zahlung werde das derzeit vorläufig eingestellte Verfahren endgültig eingestellt, hieß es in der Mitteilung.

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Den beiden Vorstandsmitgliedern waren Insolvenzverschleppung, Kreditbetrug und Untreue vorgeworfen worden. Ein dritter Angeklagter hatte sich wegen des Verdachts zur Beihilfe zur Untreue verantworten müssen.

Angeklagte gelten damit nicht als vorbestraft

Das Verfahren gegen den dritten Angeklagten sei bereits im Juli gegen Zahlung einer Geldauflage von 10.000 Euro endgültig eingestellt worden, teilte das Gericht mit. Die Angeklagten gelten damit nicht als vorbestraft.

Anfang des Jahres hatte der damals 78-jährige Angeklagte die Vorwürfe in seiner mehrstündigen Einlassung vor der 16. Großen Wirtschaftsstrafkammer entschieden zurückgewiesen. Er sei der festen Überzeugung, als Vorstandsvorsitzender der Alno AG zu keinem Zeitpunkt gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Er selbst habe sich zudem nie an Alno bereichert. Im Gegenteil: Durch die Insolvenz habe er den größten Teil seines Vermögens verloren.

Nachhaltige Zahlungsunfähigkeit habe nie vorgelegen

Den Vorwurf der Insolvenzverschleppung bezeichnete der Angeklagte damals als "vollumfänglich unzutreffend und unbegründet". Eine nachhaltige Zahlungsunfähigkeit habe zu keinem Zeitpunkt vorgelegen, weshalb auch keine Pflicht bestanden habe, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wegen starker saisonaler Schwankungen im Geschäftsmodell habe die Alno AG zwar immer wieder vorübergehende Liquiditätsengpässe erlebt. Diese seien aber durch entsprechende Maßnahmen überbrückt worden.

Unternehmen ging im Sommer 2017 insolvent

Das einstige Traditionsunternehmen mit Sitz im schwäbischen Pfullendorf und Tochterfirmen hatten im Sommer 2017 Insolvenz angemeldet. Die Staatsanwaltschaft ging allerdings nach ihren Ermittlungen davon aus, dass das Unternehmen früher zahlungsunfähig war - nämlich spätestens Ende 2013.

Ein Investor hatte im Zuge des Insolvenzverfahrens wesentliche Teile von Alno anschließend übernommen. Die Küchenproduktion wurde noch eine Weile weitergeführt. Doch auch dieses Unternehmen ging schließlich in die Insolvenz./jak/DP/zb

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