"Es ist eine maßvolle Entscheidung der Karlsruher Richter. Gezielte Tötungen, wie sie die USA beim Kampf gegen Terroristen betreiben, mag man kritisch sehen. Dennoch: Eine systematische Verletzung des humanitären Völkerrechts durch die USA sahen die Richter nicht gegeben. Es ist gut, dass sich das Verfassungsgericht nicht mit einer weitreichenden Entscheidung in die Außenpolitik eingemischt hat. Allerdings machten die Richter deutlich, dass Deutschland in bestimmten Fällen auch zum Schutz von Menschenrechten und Völkerrecht von Ausländern im Ausland verpflichtet sein kann. Die Bundesregierung muss gegebenenfalls darauf hinwirken, dass Drittstaaten sich an völkerrechtliche Regeln halten, wenn es einen Bezug zu Deutschland gibt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit."/DP/jha
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