- Bundestag führt neue Strafen für Wegwerf-Agenten ein.
- Bis zu fünf Jahre Haft für Agententätigkeiten geplant.
- Androhung von Terroranschlägen wird ebenfalls bestraft.
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Der Verfassungsschutz hatte im vergangenen Jahr davor gewarnt, dass russische Geheimdienste in Deutschland "Wegwerf-Agenten" für Spionage und Sabotage rekrutieren - darunter werden Handlanger ohne nachrichtendienstliche Ausbildung verstanden, die etwa über soziale Medien angeworben werden. Damit solle etwa die öffentliche Meinung beeinflusst und die Gesellschaft destabilisiert werden. So wurden im Bundestagswahlkampf die Auspuffrohre von Autos mit Bauschaum verstopft und Aufkleber hinterlassen, die eine Spur zu den Grünen legen sollten.
Strafe für Androhung eines Terroranschlags
Die Ergänzung im Strafgesetzbuch wurde gemeinsam mit mehreren anderen Sicherheitsgesetzen verabschiedet. So steht künftig schon die Androhung eines Terroranschlags unter Strafe. Ebenso strafbar ist nun die Einreise nach Deutschland, wenn deren Ziel eine "terroristische Straftat" ist. Auch die juristische Verfolgung von Terrorfinanzierern soll einfacher werden.
Weitere Regelungen sollen innerhalb der EU die grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung erleichtern. So erhalten Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, die Herausgabe bestimmter personenbezogener Daten auch grenzüberschreitend anzuordnen - etwa wenn deutsche Staatsanwälte Informationen eines französischen E-Mail-Providers benötigen. Das soll die Ermittlungen deutlich beschleunigen./ax/abc/DP/he
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