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Neuer Paragraf gegen 'Wegwerf-Agenten'

BERLIN (dpa-AFX) - Sogenannte Wegwerf-Agenten, die Sabotageaktionen für ausländische Mächte durchführen, müssen in Deutschland mit härteren Strafen rechnen. Der Bundestag stellte am Abend die "Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit" ausdrücklich unter Strafe. Der neue Paragraf im Strafgesetzbuch sieht bis zu fünf Jahre Gefängnis vor, wenn jemand im Auftrag einer fremden Macht eine "vorsätzliche rechtswidrige Tat" begeht - zumindest dann, wenn für die Tat selbst nicht ohnehin schon eine hohe Strafe droht.

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Der Verfassungsschutz hatte im vergangenen Jahr davor gewarnt, dass russische Geheimdienste in Deutschland "Wegwerf-Agenten" für Spionage und Sabotage rekrutieren - darunter werden Handlanger ohne nachrichtendienstliche Ausbildung verstanden, die etwa über soziale Medien angeworben werden. Damit solle etwa die öffentliche Meinung beeinflusst und die Gesellschaft destabilisiert werden. So wurden im Bundestagswahlkampf die Auspuffrohre von Autos mit Bauschaum verstopft und Aufkleber hinterlassen, die eine Spur zu den Grünen legen sollten.

Strafe für Androhung eines Terroranschlags

Die Ergänzung im Strafgesetzbuch wurde gemeinsam mit mehreren anderen Sicherheitsgesetzen verabschiedet. So steht künftig schon die Androhung eines Terroranschlags unter Strafe. Ebenso strafbar ist nun die Einreise nach Deutschland, wenn deren Ziel eine "terroristische Straftat" ist. Auch die juristische Verfolgung von Terrorfinanzierern soll einfacher werden.

Weitere Regelungen sollen innerhalb der EU die grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung erleichtern. So erhalten Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, die Herausgabe bestimmter personenbezogener Daten auch grenzüberschreitend anzuordnen - etwa wenn deutsche Staatsanwälte Informationen eines französischen E-Mail-Providers benötigen. Das soll die Ermittlungen deutlich beschleunigen./ax/abc/DP/he

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