- Nürnberger Zeitung kommentiert Streichung des 1. Mai.
- Der 1. Mai ist traditionell der Tag der Arbeit.
- Kundgebungen sind an jedem Tag versammlungsfrei.
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"Natürlich ist es unbedingt richtig, dass die Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Raum finden müssen in der Öffentlichkeit - einen gesetzlichen Feiertag zu dem Zweck, politische Anliegen vorzubringen, braucht es dafür allerdings nicht. Kundgebungen (...) sind von der Versammlungsfreiheit geschützt - an jedem Tag. (...) Die Abschaffung keines anderen Feiertags hätte solch eine Signalwirkung in die Gesellschaft hinein, als wenn am Tag der Arbeit tatsächlich: gearbeitet wird. Für viele in Deutschland nach wie vor eine undenkbare Überlegung. Leider."/DP/jha
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