München setzt nach Verwaltungsgerichtsentscheidung Mindestfahrpreise für Fahrdienste vorerst außer Vollzug
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München setzt Mindestpreise für Fahrdienste wie Uber vorerst aus, nachdem ein Gericht die Regelung als rechtswidrig eingestuft hat. Eine Prüfung folgt.
Die Landeshauptstadt München setzt die Mindestpreise für Fahrdienste wie Uber vorerst aus, nachdem das Verwaltungsgericht München diese in Eilbeschlüssen als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft hat. Grund ist, dass die Regelung auch Fahrten außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt erfasste. Während die Stadtverwaltung nun über eine Beschwerde und eine rechtskonforme Anpassung prüft, betonte Oberbürgermeister Krause das Ziel, Lohndumping und ruinöse Preiskämpfe zu verhindern.
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