MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht München hat Mindestpreise für Plattformen wie Uber und Co. in der bayerischen Landeshauptstadt gekippt. Das Gericht entschied in fünf Eilbeschlüssen, dass mehrere Unternehmen sich vorläufig nicht an die von der Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung festgelegten Mindestpreise halten müssen. Es gab fünf entsprechenden Eilanträgen dieser Unternehmen statt.
Für dich zusammengefasst:
Das Verwaltungsgericht München hat Mindestpreise gekippt.
Unternehmen müssen sich nicht an festgelegte Preise halten.
Die Allgemeinverfügung wurde als voraussichtlich rechtswidrig erachtet.
Die seit Juli geltende Allgemeinverfügung sieht vor, dass sich die Preise für die Fahrdienste am Taxitarif orientieren, den die Stadt München per Satzung festgelegt hat. Dieser liegt demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer. Davor lagen die Kosten für die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxi-Preisen.
"Die zuständige Kammer kam nach den im Eilverfahren anzuwendenden Maßstäben zu dem Schluss, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich insgesamt rechtswidrig ist, weil die Landeshauptstadt diese auch für einen Bereich außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches erlassen hat und der rechtswidrige Teil nicht abtrennbar ist", teilte das Gericht mit. Die Mindestpreise galten auch für Fahrten, die aus dem Münchner Stadtgebiet herausführten./bsj/DP/he
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