- Der Friedensgipfel findet am Montag in Scharm el-Scheich statt.
- Über 20 Staats- und Regierungschefs werden erwartet.
- Der Friedensplan wurde von Israel und Hamas akzeptiert.
- Kostenloser Report: 3 DAX-Aktien mit Potenzial! (hier klicken)
Ihre Teilnahme bereits bestätigt haben Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und UN-Generalsekretär António Guterres. Großbritanniens Premierminister Keir Starmer wird an dem Treffen ebenfalls teilnehmen, wie die britische Nachrichtenagentur PA unter Berufung auf Regierungskreise meldete. Es wird erwartet, dass auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) anreist.
Nach Inkrafttreten der Waffenruhe im Gaza-Konflikt am Freitag soll es bis Montagmittag zur Freilassung aller noch lebenden Geiseln im Austausch gegen palästinensische Gefangene kommen. Vormittags trifft sich Trump in Israel mit Angehörigen, hält dann eine Rede im Parlament und reist anschließend weiter nach Ägypten.
In einer Mitteilung aus Kairo hieß es, Ziel des Gipfels sei es, den Krieg im Gazastreifen zu beenden und Bemühungen zur Schaffung von Frieden und Stabilität in der Region zu erhöhen.
Auch wenn vielfach von einem "Durchbruch" die Rede ist: Vor dem von Trump beschworenen "ewigen Frieden" für die Region liegen noch riesige Hürden. Zwar soll dem Austausch der Geiseln gegen Häftlinge nach dem 20 Punkte umfassenden Plan eine weitere Verhandlungsphase mit dem Ziel einer dauerhaften Beilegung des jahrzehntealten israelisch-palästinensischen Konflikts folgen. Doch diese Verhandlungen dürften äußerst schwierig werden, denn die Positionen beider Seiten könnten kaum weiter auseinanderliegen.
Die Hamas spricht Israel weiterhin das Existenzrecht ab, Netanjahu und seine rechtsextremen Regierungspartner wollen die Hamas restlos zerschlagen./cmy/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.