Kabinett beschließt Investitionspflicht für Netflix und Co.

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 140
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Netflix AG ist ein international führendes Streaming-Unternehmen, das eine breite Palette von Serien, Filmen und Dokumentationen über eine Internet-basierte Plattform anbietet.
- ©unsplash.com

BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeskabinett hat die angekündigte Investitionspflicht für Streamingdienste und Sender in den Filmstandort Deutschland auf den Weg gebracht. Künftig sollen unter anderem die großen US-Konzerne wie Netflix (Netflix Aktie), Amazon (Amazon Aktie) Prime oder Disney+ mindestens acht Prozent ihres Jahresumsatzes hier investieren. Der Entwurf geht in das Parlament. Planmäßig sollen die Neuerungen Anfang 2027 greifen.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Schon ab sofort stehen nach Angaben von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer 250 Millionen Euro aus der neuen Filmförderung des Bundes zur Verfügung. Die Mittel seien im vergangenen Jahr verdoppelt worden. Mit diesem und anderen Fördertöpfen stelle der Bund mehr als 300 Millionen Euro für Filmproduktionen bereit. Hinzu kämen Fördermittel der Länder. Zusammen sei das so viel wie nie zuvor.

"Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zünden wir für den deutschen Film eine neue Stufe im internationalen Standortwettbewerb", meinte Weimer. Deutsche Filmstudios wie Babelsberg oder Bavaria waren zuletzt auch wegen starker europäischer Konkurrenz nicht voll ausgelastet. Die Investitionspflicht soll helfen, neben staatlichen Fördermittel auch private Mittel für Produktionen zu mobilisieren./vsr/DP/jha



Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend