40 Stellen sollen im Bundeskanzleramt geschaffen werden, darunter acht für das Büro von Scholz. Das seien mehr Mitarbeiter als vorgesehen - jedoch sei die Unterstützung wegen "der zu erwartenden Entwicklung seiner nachamtlichen Tätigkeit" erforderlich, erklärt das Finanzministerium in der Vorlage und führt konkret an, dass der russische Angriff auf die Ukraine in Scholz' Amtszeit fiel.
Auch frühere Kanzler erhielten Büros
Dass ehemalige Bundeskanzler ein Büro und Mitarbeiter vom Staat finanziert bekommen, ist üblich. Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) bekam nach ihrer Kanzlerschaft neun Mitarbeiter, Altkanzler Gerhard Schröder (SPD), der inzwischen kein Büro mehr hat, sieben.
Im Jahr 2019 hatte der Haushaltsausschuss beschlossen, dass zukünftige Kanzler und Bundespräsidenten nur noch einen Büroleiter, zwei Referenten, eine Büro- oder Schreibkraft und einen Fahrer bekommen sollen. Das wären drei Mitarbeiter weniger als jetzt für Scholz vorgesehen.
Union: Kein Widerspruch zu Personalabbau
Die Union verteidigte die neuen Stellen. Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase, unterstrich, diese stünden nicht im Widerspruch zu den im Koalitionsvertrag verankerten Ziel des Personalabbaus und erfolgten unter der klaren Prämisse, dass diese in finanziell gleichwertigem Umfang eingespart werden. Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU, CSU und SPD auf einen Stellenabbau um acht Prozent bis 2029 in der Bundesverwaltung verständigt. Sicherheitsbehörden sollen davon ausgenommen werden./csd/DP/jha
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.