Google
Börse-Global  |  aufrufe Aufrufe: 374

H&R Aktie: Stillstand oder Wandel?

Die H&R GmbH & Co. KGaA, ein Unternehmen der Spezialchemie, zeigt trotz aktueller Herausforderungen Zeichen der Stabilität. Obwohl der Aktienkurs in den letzten zwölf Monaten um beachtliche 28,36% gefallen ist, plant das Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 0,10 EUR je Aktie auszuschütten. Dies entspricht einer Dividendenrendite von 2,02%, was für Anleger in Zeiten volatiler Märkte eine willkommene Nachricht sein dürfte.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
ARIVA Newsletter
H&R KgaA 4,97 € H&R KgaA Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:

Fundamentaldaten deuten auf Unterbewertung hin

Ein Blick auf die Fundamentaldaten offenbart interessante Aspekte: Mit einem aktuellen Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV) von etwa 0,10 und einem Kurs-Cashflow-Verhältnis (KCV) von 1,08 erscheint die Aktie nach gängigen Maßstäben unterbewertet. Das für 2024 prognostizierte Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) von 8,09 unterstreicht diese Einschätzung zusätzlich. Trotz der schwachen Kursentwicklung deuten diese Kennzahlen auf ein möglicherweise unterschätztes Potenzial der H&R-Aktie hin.

Anzeige
H&R-Aktie: Kaufen oder verkaufen?! Neue H&R-Analyse vom 9. November liefert die Antwort:

Diese neusten H&R-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für H&R-Aktionäre. Lohnt sich ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen? In der aktuellen Gratis-Analyse vom 9. November erfahren Sie was jetzt zu tun ist.

H&R: Kaufen oder verkaufen? Hier weiterlesen...



FĂĽr dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend