- Das Landgericht Kiel entscheidet über einen Likörnamen.
- Ein Unternehmen aus Henstedt-Ulzburg nutzt den Namen.
- Der Schutzverband sieht einen Verstoß gegen die Verordnung.
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Unternehmer Ole Wittmann ist überzeugt, dass Konsumenten verstehen, dass in seinem Produkt kein Ei verarbeitet ist und sieht daher keine Irreführung. Der klagende Verband hingegen sieht einen Verstoß gegen die EU-Spirituosenverordnung. Eine Bezugnahme des Namens auf Eier sei nicht erlaubt, weil keine Eier enthalten seien. Die Bezeichnung "Likör ohne Ei" stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör her. Auch das verbiete das Gesetz./moe/DP/he
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