Frankreich beschließt Werbeverbot für Ultra-Fast-Fashion

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 83
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Paris aus der Luft.
- pixabay.com

PARIS (dpa-AFX) - Mit Werbung für Fast-Fashion-Plattformen wie Shein, Temu und Aliexpress soll in Frankreich bald Schluss ein. Der Senat stimmte als zweite Parlamentskammer für ein entsprechendes Gesetz, das Ultra-Fast-Fashion ausbremsen will. Konkret sieht das Gesetz ein Werbeverbot zum Jahreswechsel vor. Auch Influencer sollen keine Werbung mehr machen dürfen, sonst droht eine Strafzahlung.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Während ursprünglich vorgesehen war, die ganze Fast-Fashion-Branche in den Blick zu nehmen, richten sich die Maßnahmen nun gezielt gegen "Ultra-Express-Plattformen", wie es im Gesetzesvorschlag heißt. Gemeint sind damit Firmen, die besonders viele Produkte auf den Markt bringen, die so wenig kosten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher kaum einen Anreiz haben, abgenutzte Ware zu reparieren. Französische und europäische Marken sind dabei wohl nicht mehr anvisiert, sondern die Riesen Shein, Temu und Aliexpress. Eine genaue Definition für die genannten Kriterien steht aber noch aus.

Frankreich will die Plattformen außerdem verpflichten, basierend auf Umweltstandards pro Produkt einen steigenden finanziellen Umweltbeitrag zu leisten. Auch sollen die Seiten mit Nachrichten dazu ermuntern, zu reparieren, wiederzuverwenden und sich beim Kaufen zurückzuhalten.

In Frankreich sind 2024 mehr als 885.000 Tonnen Kleidung, Hauswäsche und Schuhe auf den Markt gekommen. Einem Text des Senats zufolge ist die Menge der angebotenen Kleidung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Fast-Fashion-Produkte werden zu niedrigen Preisen verkauft und bestehen häufig aus Materialien, die nicht lange halten./rbo/DP/nas



Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend