Die wehende Flagge der EU.
Quelle: - ©unsplash.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 202

EU und Indien vereinbaren Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft

NEU-DELHI (dpa-AFX) - Angesichts der größeren geopolitischen Spannungen wollen die EU und Indien auch im Sicherheitsbereich näher zusammenrücken. Beide Seiten einigten sich in Neu-Delhi bei ihrem 16. Gipfeltreffen auf eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft. Das entsprechende Dokument wurde parallel zur Erklärung über den Abschluss der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen unterzeichnet.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Die Sicherheitspartnerschaft erlaube es, enger zusammenzuarbeiten und neue Initiativen auf den Weg zu bringen, teilte die EU-Kommission mit. Dazu gehörten Projekte im Bereich maritime Sicherheit, Terrorbekämpfung und Cyberabwehr.

Modi: Mehr Stabilität

"Es gibt heute viele Turbulenzen in der Weltordnung", sagte Indiens Premierminister Narendra Modi. Er äußerte die Hoffnung, die Kooperation mit der EU werde dem internationalen System mehr Stabilität verleihen. Er habe sich mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident António Costa über die Lage in der Ukraine, Westasien und im indopazifischen Raum ausgetauscht. Details nannte er nicht. In Europa werden insbesondere die Ölgeschäfte Indiens mit Russland kritisch gesehen. Indien bezieht einen Großteil seines Öls und Gases aus Russland, das wiederum die Einnahmen in den Angriffskrieg gegen die Ukraine steckt.

Durch die Verteidigungspartnerschaft mit Indien werde eine neue Phase der bilateralen Beziehungen eingeläutet, sagte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas. "Sicherheit ist jetzt der Kernteil unserer Beziehungen."/dg/DP/mis

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend