Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Quelle: - ©pixabay.com:
Google
EQS  | 
aufrufe Aufrufe: 63

EQS-News: SdK erstreitet Grundsatzurteil zur Investmentsteuerreform: BFH setzt klares Zeichen gegen Besteuerung von Phantomgewinnen

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern

Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Rechtssache/Fonds SdK erstreitet Grundsatzurteil zur Investmentsteuerreform: BFH setzt klares Zeichen gegen Besteuerung von Phantomgewinnen 29.01.2026 / 09:41 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SdK erstreitet Grundsatzurteil zur Investmentsteuerreform: BFH setzt klares Zeichen gegen Besteuerung von Phantomgewinnen

 Zum 31.12.2017 wurde das Investmentsteuergesetz („InvStG“) neu gefasst. Ziel des Gesetzentwurfes war eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Besteuerung von Einkünften aus Investmentfonds. Im Zuge dieser Reform entschied sich der Gesetzgeber, dass alle Anteile, welche vor dem 31.12.2017 erworben wurden (sog. Altanteile) zum 31.12.2017 als fiktiv veräußert gelten. Die Steuer auf diesen Vorgang soll allerdings erst entstehen, wenn die Anteile tatsächlich veräußert werden. Gleichzeitig führt die Reform dazu, dass Gewinne und Verluste aus Investmentfonds nach dem 31.12.2017 nur noch zu 70 % der Besteuerung unterliegen. Im Verlustfall bleiben damit 30 % der Verluste unberücksichtigt.

Hat ein Anleger nun Altanteile im Depot, die zum 31.12.2017 einen hohen Kurswert hatten, wird der Kursanstieg bis zum Systemwechsel nach Ansicht der Finanzbehörden voll versteuert. Sinkt der Kurs nach dem 31.12.2017 wieder ab, so soll dieser Verlust nur noch zu 70 % abziehbar sein. Dies hat zur Folge, dass es nach Ansicht der Finanzbehörden selbst in Fällen mit einem tatsächlichen wirtschaftlichen Verlust zu einer Steuerbelastung kommen kann. Ob dieses offenkundig widersinnige Ergebnis bei der Umgestaltung von Rechtssystemen hinzunehmen ist, hatte nun der Bundesfinanzhof („BFH“) im Fall einer von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.  („SdK“) finanzierten Pilotklage zu entscheiden.

Der Bundesfinanzhof folgte dem Antrag des vom SdK unterstützten Klägers und entschied, dass §§56 und 17 InvStG so auszulegen sind, dass Verluste, soweit sie auf fiktiven Gewinnen basieren, das steuerliche Ergebnis in voller Höhe mindern. Eine Besteuerung von nur fiktiven Gewinnen ist damit ausgeschlossen.

München, 29. Januar 2029 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

 

Kontakt: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstr. 7b 80331 München Tel: 089 / 2020846-0 Fax: 089 / 2020846-10 E-Mail: info@sdk.org Pressekontakt: Dr. Marc Liebscher Tel: 089 / 2020846-0 E-Mail: presseinfo@sdk.org

Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Originalinhalt anzeigen: EQS News



Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend