EQS-Ad-hoc: Knaus Tabbert AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Knaus Tabbert AG akzeptiert Bußgeld wegen fehlerhafter Gewichtsangaben
23.12.2025 / 16:31 CET/CEST
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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen die Knaus Tabbert AG eine
Geldbuße in Höhe von ca. EUR 6,42 Mio. im Zusammenhang mit den Ermittlungen
zu fehlerhaften Gewichtsangaben bei Fahrzeugen der Knaus Tabbert AG
verhängt. Die Gesellschaft hat auf Rechtsmittel gegen den Bescheid
verzichtet, womit dessen Rechtskraft eingetreten ist.
Bereits mit Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Dezember 2024 hatte die Knaus Tabbert
AG über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Zusammenhang
mit fehlerhaften Gewichtsangaben berichtet.
Im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen hat die Gesellschaft eine
Rückstellung gebildet und erwartet vor dem Hintergrund des nun festgesetzten
Bußgelds keine wesentlichen zusätzlichen Auswirkungen auf die Gewinn- und
Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2025.
Die Gesellschaft hat umfassend mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart
kooperiert und die Ergebnisse der eigenen Untersuchungen fortlaufend mit ihr
geteilt. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft bei der Bemessung der
Geldbuße zugunsten der Gesellschaft berücksichtigt.
Die Knaus Tabbert AG geht derzeit davon aus, dass die Zahlung der Geldbuße
im ersten Quartal 2026 erfolgen wird. Mit vollständiger Zahlung der Geldbuße
ist das Verfahren für die Gesellschaft abgeschlossen.
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Unternehmen: Knaus Tabbert AG
Helmut-Knaus-Str. 1
94118 Jandelsbrunn
Deutschland
Telefon: +49 (0)8583 / 21-1
Fax: +49 (0)8583 / 21-380
E-Mail: info@knaustabbert.de
Internet: www.knaustabbert.de
ISIN: DE000A2YN504
WKN: A2YN50
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