dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 168

Dobrindt verteidigt geplanten Bundeswehr-Einsatz bei Drohnenabwehr

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesinnenminister Alexander Dobrindt pocht auf einen möglichen Einsatz auch der Bundeswehr bei der Drohnenabwehr in Deutschland. "Ich werbe schlichtweg dafür, dass wir im Rahmen der Amtshilfe auch auf die Bundeswehr zugreifen können", sagte der CSU-Politiker am Abend in der ZDF-Talkshow "Maybrit Illner".

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:

Man müsse unterschieden "zwischen Drohnen, die auf Baumwipfelhöhe fliegen - das wird die Bundespolizei erledigen können müssen", sagte Dobrindt. Militärische Drohnen dagegen, "die heute genauso auftreten können in unserem Himmel, die wird die Polizei nie bekämpfen können". In diesem Fall soll man nach dem Willen Dobrindts im Rahmen der Amtshilfe der Bundeswehr auf deren Hilfe zurückgreifen können.

Luftsicherheitsgesetz wird angepasst

Laut dem CSU-Politiker wird das Luftsicherheitsgesetz dahingehend angepasst. Früheren Angaben Dobrindts zufolge ist er sich über diesen Punkt mit Justizministerin Stefanie Hubig und Verteidigungsminister Boris Pistorius (beide SPD) einig.

Wegen immer weiterer Vorfälle mit Drohnen an Flughäfen will die Bundesregierung ihre Drohnenabwehr verbessern. Noch in diesem Jahr sollen die Spezialeinheiten der Bundespolizei um eine Drohnenabwehreinheit ergänzt werden. Auch ein geplantes Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern soll noch 2025 in Betrieb gehen./thn/DP/zb

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend