Deutschland und Partner kritisieren Israels Siedlungspolitik

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Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
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BERLIN/PARIS/ROM/LONDON (dpa-AFX) - Deutschland und weitere europäische Länder haben die geplante Ausweitung israelischer Siedlungen im besetzten Westjordanland scharf kritisiert. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Staats- und Regierungschefs von Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich die israelische Regierung auf, die Ausweitung von Siedlungen und administrativen Kompetenzen in den Gebieten zu beenden.

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"Das Völkerrecht ist unmissverständlich: Israelische Siedlungen im Westjordanland sind illegal", heißt es. Besonders erwähnt wird das sogenannte E1-Gebiet - gelegen zwischen Ost-Jerusalem und der Siedlung Maale Adumim.

E1-Gebiet besonders heikel im Nahostkonflikt

Das Gebiet gilt als einer der sensibelsten Punkte im Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern. Eine Bebauung dort würde das Westjordanland faktisch in einen nördlichen und einen südlichen Teil aufspalten. Damit würde die Schaffung eines zusammenhängenden Territoriums für einen künftigen palästinensischen Staat erschwert oder gar unmöglich gemacht.

In der Mitteilung warnen die vier Länder Unternehmen davor, sich an Ausschreibungen für Bauprojekte im E1-Gebiet oder anderen Bauvorhaben zu beteiligen. "Sie sollten sich der rechtlichen und auch der rufschädigenden Folgen bewusst sein, die ihre Beteiligung am Siedlungsbau hätte, einschließlich des Risikos, an schweren Verstößen gegen das Völkerrecht beteiligt zu sein."

Lage im Westjordanland seit geraumer Zeit angespannt

Insgesamt habe sich die Lage im Westjordanland in den vergangenen Monaten erheblich verschlechtert. Die vier Länder forderten die israelische Regierung zudem auf, gegen Siedlergewalt vorzugehen und Vorwürfe gegen israelische Soldaten in diesem Zusammenhang zu untersuchen. Man stelle sich außerdem gegen diejenigen - auch in der israelischen Regierung - die für eine Annexion und die gewaltsame Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung eintreten./rme/DP/zb



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