- Deutschland plant Rückführungszentren in Drittstaaten.
- Vereinbarungen wurden mit vier anderen EU-Ländern getroffen.
- Die Europäische Kommission soll den Prozess begleiten.
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Zusammen solle ein Fahrplan erarbeitet werden, mit welchen Drittstaaten "innovative Modelle" entwickelt werden könnten. Die EU-Staaten wollen auf europäischer Ebene die Rechtsgrundlagen dafür schaffen, um in Drittstaaten Rückführungszentren einrichten zu können. Darauf einigten sie sich im Dezember. In diesen sogenannten Return Hubs sollen ausreisepflichtige Asylbewerber landen, die nicht in ihre Heimat- oder Herkunftsländer abgeschoben werden können.
EU-Parlament muss sich zu Rückkehrzentren noch positionieren
Zu den Vorschlägen muss sich das Europäische Parlament noch positionieren. Anschließend können Verhandlungen über die Verordnung beginnen. Erst dann wäre eine Rechtsgrundlage für Rückkehrzentren in Drittstaaten geschaffen.
Vergangene Entscheidungen über Migrationsgesetze, etwa bei der Festlegung sicherer Herkunftsländer oder der Rechtsgrundlage für Asylverfahren in Drittstaaten, kamen im EU-Parlament mit einer rechten Mehrheit durch. EU-Staaten und das Parlament einigten sich bei diesen Themen anschließend vergleichsweise schnell./tre/DP/mis
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