Den Angaben zufolge deckten die Behörden auf, dass Pakete mit "nicht-chinesischer Ursprung" oder einem anderen Wareninhalt falsch deklariert wurden. Die Geheimdienste hätten Leute in China etwa angewiesen, stattdessen "Lötfett" oder andere gewöhnliche Produkte darauf auszuweisen, um eine Ausfuhrkontrolle zu umgehen. Auch seien die Metalle in anderen Produkten versteckt worden, wie etwa Plastikpuppen oder Wasserflaschen.
Immer wieder Export-Beschränkungen
Um welche Geheimdienste es sich handelte und wann genau die Vorfälle aufgeflogen waren, erklärte die Behörde nicht. Laut Staatssicherheit wurden die "Wege für die illegale Ausfuhr" unterbrochen.
China hatte schon länger die Ausfuhr wichtiger Rohstoffe mit Exportkontrollen belegt. Für viele dieser Metalle ist die Volksrepublik der weltweit führende Produzent. Im Oktober 2023 schränkte Peking etwa die Ausfuhr von Graphit ein, das für die Batterieproduktion wichtig ist.
Auch Batterie-Technologie nun auf Kontroll-Liste
Im Handelsstreit mit den USA verhängte China im April Kontrollen für den Export von sieben seltenen Erden und daraus gefertigten Magneten, was Industrien weltweit in Aufruhr versetzt hatte. Peking begründete die Maßnahme damit, dass es sich bei den Rohstoffen um Güter für den zivilen aber auch militärischen Nutzen handle. Firmen mussten in einem aufwendigen Antragsprozess detailliert deren Endnutzung nachweisen.
Jüngst setzte Pekings Handelsministerium außerdem Technologien, die zur Herstellung von Batterien für Elektroautos und zur Verarbeitung von Lithium wichtig sind, auf eine Ausfuhr-Kontrollliste. Wer diese Technologien durch Handel oder wirtschaftliche Zusammenarbeit aus China übertragen wolle, müsse eine offizielle Lizenz beantragen, hieß es in einer Mitteilung./jon/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.