BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat hat das Gesetz zum Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Schuldnerberatungsdiensten gestoppt. Es verpflichtet die Länder, ein flächendeckendes Netz für eine in der Regel kostenlose Schuldnerberatung sicherzustellen. Bundesregierung oder Bundestag müssen nun den Vermittlungsausschuss anrufen, wenn sie das Gesetz noch retten wollen.
Die Länder werfen dem Bund vor, dass im Gesetz die Auswirkungen auf die Haushalte von Ländern und Kommunen nicht hinreichend genannt würden. Sollte das Gesetz zu Mehrbelastungen führen, müsse der Bund sicherstellen, dass er diese ausgleicht. Schon für das Nein des Bundesrats zur 1.000-Euro-Entlastungsprämie für Beschäftigte war ausschlaggebend gewesen, dass die Länder für sich und ihre Kommunen vom Bund eine Entlastung von den Kosten verlangen./sk/DP/men
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