- Der Bundesrat billigt ein Gesetz gegen Greenwashing.
- Irreführende Aussagen zu Nachhaltigkeit sind nun strafbar.
- Neue Regeln gelten ab dem 27. September 2026.
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Wer auf der Verpackung, in Anzeigen, Werbebroschüren oder im Internet mit Begriffen wie "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" wirbt, muss diese Behauptung künftig auch belegen können - andernfalls drohen Abmahnung oder sogar Schadenersatz. Außerdem dürfen Nachhaltigkeitssiegel gemäß der Neuregelung nur noch dann benutzt werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.
Vorerst keine Änderung der Frist
Gelten sollen die neuen Regeln ab dem 27. September 2026. Der Bundesrat hatte schon vor der Verabschiedung im Bundestag eine längere Abverkaufsfrist für bereits hergestellte Produkte sowie Verpackungen vorgeschlagen. Zudem kritisierten die Länder, dass die EU-Richtlinie mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden sei.
In dem Gesetz, dem der Bundesrat nun grünes Licht gab, bleibt es jedoch bei der ursprünglichen Frist. Deutschland sei an die zeitlichen Vorgaben der EU-Richtlinie gebunden, die das Gesetz umsetzt, hieß es in einem vom Bundestag beschlossenen Entschließungsantrag. Dieser forderte die Bundesjustizministerin dazu auf, sich auf EU-Ebene für eine verlängerte Frist einsetzen./nkl/DP/jha
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