Bundestag und Bundesrat hatten eine Lockerung der Schuldenbremse auch für die Länder beschlossen. Sie dürfen künftig - genau wie der Bund - zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Für den Stadtstaat Bremen wären das umgerechnet rund 140 Millionen Euro pro Jahr.
Bisherige Beschränkungen durch das Sanierungshilfengesetz mit Pflichten zur Tilgung von Schulden würden aber laut Kabinettsvorlage dazu führen, dass Bremen und das Saarland die neuen Möglichkeiten zur Schuldenaufnahme nicht nutzen könnten.
Sanierungshilfen
Das Saarland und Bremen erhalten seit 2020 jährlich jeweils 400 Millionen Euro Sanierungshilfen aus dem Bundeshaushalt. Im Gegenzug sind beide Länder verpflichtet, ihre übermäßig hohen Schulden abzubauen. Nach der bisherigen Gesetzeslage können sie nicht Kredite wie alle anderen Länder aufnehmen, weil sie sonst auf die Sanierungshilfen verzichten müssten.
Nach der Zustimmung im Kabinett muss der Bundestag den Änderungen zustimmen, sie müssen auch den Bundesrat passieren. Das könnte im Herbst passieren. Beide Länder bleiben weiter verpflichtet, ihre Schulden abzubauen./miu/DP/stw
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