Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: - pixabay.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 281

Bund will mehr Finanz-Spielräume für Bremen und Saarland

BERLIN (dpa-AFX) - Das Saarland und Bremen sollen nach Plänen des Bundesfinanzministeriums künftig mehr finanzielle Spielräume bekommen. Das Kabinett befasst sich am Mittwoch mit einer Änderung des sogenannten Sanierungshilfengesetzes, wie aus einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Kabinettsvorlage hervorgeht. Dadurch sollen die Länder Zukunftsausgaben finanzieren können.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern

Bundestag und Bundesrat hatten eine Lockerung der Schuldenbremse auch für die Länder beschlossen. Sie dürfen künftig - genau wie der Bund - zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Für den Stadtstaat Bremen wären das umgerechnet rund 140 Millionen Euro pro Jahr.

Bisherige Beschränkungen durch das Sanierungshilfengesetz mit Pflichten zur Tilgung von Schulden würden aber laut Kabinettsvorlage dazu führen, dass Bremen und das Saarland die neuen Möglichkeiten zur Schuldenaufnahme nicht nutzen könnten.

Sanierungshilfen

Das Saarland und Bremen erhalten seit 2020 jährlich jeweils 400 Millionen Euro Sanierungshilfen aus dem Bundeshaushalt. Im Gegenzug sind beide Länder verpflichtet, ihre übermäßig hohen Schulden abzubauen. Nach der bisherigen Gesetzeslage können sie nicht Kredite wie alle anderen Länder aufnehmen, weil sie sonst auf die Sanierungshilfen verzichten müssten.

Nach der Zustimmung im Kabinett muss der Bundestag den Änderungen zustimmen, sie müssen auch den Bundesrat passieren. Das könnte im Herbst passieren. Beide Länder bleiben weiter verpflichtet, ihre Schulden abzubauen./miu/DP/stw

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend