inv3st.de  | 
aufrufe Aufrufe: 390

BioTech und LifeSciences stark im Aufwind und nun auch noch Mercosur! Bayer, MustGrow, Novo Nordisk und BioNxt im Fokus

Das Börsenjahr 2026 hält für die Anleger einige Überraschungen parat. Denn neben einer schnellen Lösung im Grönland-Streit, macht sich auch das Handelsabkommen Mercosur mit einigen Südamerika-Staaten auf den Weg. Maßgeblich ist dieses Abkommen vor allem für die Agrar-Industrie. Dieser globale Sektor der menschlichen Versorgung wird zunehmend durch regulatorischen Druck geprägt, der den Einsatz vieler synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel faktisch beendet. Diese Entwicklung zwingt etablierte Agrarkonzerne dazu, wirksame biologische Alternativen schneller als geplant in ihre Portfolios zu integrieren. In diesem Umfeld positioniert sich MustGrow Biologics als strategischer Technologieanbieter, dessen Wirkstoffe bereits von führenden Marktteilnehmern validiert wurden. Ein erweiterter Sektor-Blick erfasst auch die LifeScience-Industrie mit den Protagonisten Bayer, Novo Nordisk und BioNxt. Plus 50 % in wenigen Wochen, hier sind sie!

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Bayer AG 45,45 € Bayer AG Chart +0,99%
Zugehörige Wertpapiere:
Bionxt Solutions Inc 0,377 € Bionxt Solutions Inc Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:
Mustgrow Biologics Corp 0,425 € Mustgrow Biologics Corp Chart -1,16%
Zugehörige Wertpapiere:
Novo-Nordisk AS 50,23 € Novo-Nordisk AS Chart +0,36%
Zugehörige Wertpapiere:

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend