dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 907

Bayer erhält EU-Zulassung für hohe Dosierung von Eylea in weiterer Indikation

BERLIN (dpa-AFX) - Bayer (Bayer Aktie) darf die hohe Dosierung seines Augenmedikamentes Eylea in der Europäischen Union nun in einer dritten Indikation verkaufen. Die Europäische Kommission habe das Mittel in der 8-Milligramm-Dosis zur Behandlung von Patienten mit Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses (RVV) zugelassen, teilte der Pharma- und Agrarchemiekonzern am Freitag mit. Eylea ist einer der wichtigsten Umsatzbringer in der Pharmasparte des Dax-Konzerns und in der 8-Milligramm-Dosis in der EU mit Behandlungsintervallen von bis zu fünf Monaten bereits gegen die neovaskuläre (feuchte) altersabhängige Makuladegeneration (nAMD) sowie gegen das diabetische Makulaödem (DMÖ) erhältlich.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Bayer AG 45,005 € Bayer AG Chart +1,00%
Zugehörige Wertpapiere:
Roche Holding AG Genussscheine 354,50 CHF Roche Holding AG Genussscheine Chart +1,08%
Zugehörige Wertpapiere:

Mit einem längeren Behandlungsintervall - also der Pause zwischen zwei Behandlungen - werden derartige Augenmedikamente attraktiver für Patienten, da sie direkt ins Auge injiziert werden müssen. Der Schweizer Pharmakonzern Roche hat mit Vabysmo ein Konkurrenzprodukt im Markt./mis/stk


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend