dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 1379

Bayer beantragt EU-Zulassung für Kerendia gegen Herzinsuffizienz

BERLIN (dpa-AFX) - Bayer (Bayer Aktie) hat in der Europäischen Union die Zulassung des Mittels Finerenon zur Behandlung einer bestimmten Form der Herzinsuffizienz beantragt. Der Pharma- und Agrarchemiekonzern will laut einer Mitteilung vom Montag mit dem Medikament mit dem Markennamen Kerendia Erwachsene mit einer Herzinsuffizienz mit einer linksventrikulären Auswurfleistung von mindestens 40 Prozent behandeln.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Bayer AG 45,005 € Bayer AG Chart +1,00%
Zugehörige Wertpapiere:

Kerendia ist in mehr als 90 Ländern weltweit für die Behandlung der chronischen Nierenerkrankung (CKD) in Verbindung mit Typ-2-Diabetes (T2D) bei Erwachsenen zugelassen. Bayer kalkuliert für die Zukunft mit einem jährlichen Spitzenumsatz von drei Milliarden Euro. Das würde helfen, Einbußen mit Kassenschlagern wie Xarelto und Eylea zumindest teilweise aufzufangen, die nach Patentabläufen zunehmend Umsatzeinbußen spüren werden. Aktuell ist erst einmal Xarelto stark davon betroffen.

Die Geschäfte mit Kerendia liefen auch stark an, 2023 erzielte Bayer damit Erlöse von 270 Millionen Euro. In den ersten neun Monaten 2024 wuchs der Umsatz auf 326 Millionen Euro, was aber noch ein sehr kleiner Anteil am Pharmageschäft ist./mis/tav/jha/


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend