Die Sozis sind immer um viele Jahre zu spät!
Kein Wunder bei dem Oberstudienrat!
Eichel plant Aufsicht nach SEC-Vorbild
BAFin soll künftig alle Unternehmen prüfen können. Rückendeckung von der Deutschen Börse
Bundesfinanzminister Hans Eichel will kriminelle Manager und Billanzprüfer stoppen
Von Anja Struve und Alexander Antonoff
Frankfurt/Main - Bundesfinanzminister Hans Eichel will künftig schärfer gegen Bilanzfälscher vorgehen und den Anlegerschutz weiter stärken. Im Mittelpunkt der Vorschläge, die Eichel am Dienstag an der Deutschen Börse vorstellte, stehen eine verschärfte persönliche Haftung von Unternehmensmanagern und die Schaffung einer Art Bilanzpolizei.
"Funktionierende Kapitalmärkte benötigen staatliche Rahmenbedingungen. Die Vorstellung, deregulierte Kapitalmärkte seien die wirkungsvollste Kontrollinstanz hat sich als Fehleinschätzung erweisen", begründete Eichel die Vorschläge. Die Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche ein entsprechendes Zehn-Punkte-Programm ausgearbeitet, das im Falle eines Wahlsiegs umgesetzt werden soll (siehe Kasten).
Zentrales Anliegen der Pläne ist insbesondere die Einrichtung einer sogenannten "Enforcement"-Stelle, die wie eine Art Bilanzpolizei funktionieren und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unterstellt werden soll. Die im Mai neu geschaffene Allfinanzbehörde würde dadurch ihre Zuständigkeiten erheblich ausweiten. Denn anders als bisher könnte die BAFin nicht mehr nur bei Banken und Versicherungen, sondern auch bei Unternehmen "die nicht dem Kreditwesen-Gesetz unterliegen", Sonderprüfungen veranlassen.
"Fälle wie IBG werden in Zukunft nicht mehr möglich sein", begründete Eichel den Vorschlag. Die Immobilientochter der Bankgesellschaft Berlin hatte in den 90er Jahren Milliardenrisiken angesammelt und die Konzernmutter damit an den Rand der Pleite gebracht. Die Bankenaufseher hatten diese Gefahr erst sehr spät bemerkt, weil sie keinen Zugriff auf die IBG hatten.
Zudem soll die Behörde den Plänen zufolge alle Unternehmen zwingen können, ihren Konzernprüfer auszuwechseln, wenn der Verdacht besteht, dass diese Fehler des Managements decken oder Rechnungslegungsstandards nicht einhalten, um Beraterverträge zu bekommen.
Sollte sich das Vorhaben realisieren lassen, wäre die BAFin damit noch einflussreicher als die amerikanische Börsenaufsicht SEC. Diese überwacht zwar alle börsennotierten Unternehmen und kann sogar zivilrechtliche Strafen verhängen, ist aber nicht auch noch für die Banken- oder Versicherungsaufsicht zuständig.
Experten bezweifeln allerdings, dass sich die weit reichenden Vorschläge für die gerade erst geschaffene BAFin tatsächlich zeitnah in die Tat umsetzen lassen. "Die Strukturen und Kompetenzen der SEC können nicht von heute auf morgen geschaffen werden", sagte Markus Straub von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK). "Für die Schaffung einer effizienten und effektiven Finanzbehörde braucht es mindestens fünf bis zehn Jahre."
Skeptisch äußerten sich auch Wirtschaftsprüfer zu einer mögliche Ausweitung des BAFin-Einflusses. "Die Ausweitung der Befugnisse auf die Zurückweisung von Abschlussprüfern börsennotierter Unternehmen ist weder notwendig noch sinnvoll", hieß es in einer Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Hingegen sei die Schaffung einer unabhängigen Enforcement-Einrichtung zur Überwachung der veröffentlichten Abschlüsse geeignet, um das Vertrauen in die Bilanzen zu steigern. Auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG äußerte "ausdrückliche Unterstützung für eine strengere Aufsicht zur Überwachung der Rechnungslegung".
Rückendeckung bekam Eichel auch von der Deutschen Börse. "Der Markt selbst produziert keine vertrauenswürdigen Jahresabschlüsse", erklärte der Vorstandschef der Deutschen Börse, Werner Seifert. Statt die Kontrolle der Bilanzen nur den Wirtschaftsprüfern zu überlassen, die von den zu prüfenden Firmen bezahlt werden, sollten staatliche Stellen zumindest Stichproben durchführen. "Die Wirtschaftsprüfer werden von Firmen bezahlt, die sie überprüfen", kritisierte Seifert. "Entsprechend haben sie häufig ein Interesse daran, andere, hochprofitable Dienstleistungen zu verkaufen."
Scharfe Kritik äußerte hingegen das Deutsche Aktieninstitut (DAI) an den Pläne des Bundesfinanzministers. "Das ist reiner Wahlkampf", sagte DAI-Vorstand Rüdiger von Rosen. "Hier werden drei Wochen vor der Wahl plötzlich Aktionen völlig überraschend aus dem Hut gezaubert." Das verunsichere die Anleger nur noch mehr. Nach Ansicht des DAI reiche die Durchsetzung bestehender Gesetze "hart und schmerzhaft" völlig aus, um Bilanzmanipulationen zu ahnden.
Wie von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin bereits angeregt, will die Bundesregierung künftig auch eine persönliche Haftung von Managern bei falschen Ad-hoc-Mitteilungen einführen. Bisher hatten die Anleger nur Ansprüche gegen die Gesellschaft selbst. Diese Ansprüche sollen sich laut Eichel nicht nur auf Ad-hoc-Mitteilungen beschränken, sondern auch bei anderen falschen Informationen gelten, zum Beispiel in Reden oder Interviews. Stärker als bisher soll künftig auch gewährleistet werden, dass Finanzanalysten keine Insiderkenntnisse an die Wertpapierabteilungen ihres Unternehmens weiter geben, sagte Eichel.
Zehn Vorschläge der Regierung für den Anlegerschutz
1. Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sollen gegenüber der Gesellschaft mit ihrem privaten Vermögen haften; Einführung einer Verpflichtung zur Rückzahlung auf der Basis falscher Bilanzen geleisteter Vergütungen und überzogener Abfindungen.
2. Einführung der persönlichen Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratmitgliedern gegenüber Anlegern für vorsätzliche oder grobfahrlässige Falschinformationen des Kapitalmarktes; Verbesserung der kollektiven Durchsetzung von Ansprüchen der Anleger.
3. Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere zur Transparenz von aktienbasierten Vergütungen der Vorstände (Aktienoptionen).
4. Fortentwicklung der Bilanzregeln und Anpassung an internationale Rechnungslegungsgrundsätze; Verkürzung der Fristen zur Offenlegung von Jahresabschlüssen börsennotierter Unternehmen (derzeit ein Jahr).
5. Überwachung der Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine unabhängige Stelle.
6. Stärkung der Rolle des Abschlussprüfers durch Sicherung seiner Unabhängigkeit; Erweiterung der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers, Verbesserung der Aufsicht über Wirtschaftsprüfer, insbesondere durch verstärkte Sanktionsmöglichkeiten für die Wirtschaftsprüferkammer.
7. Ausweitung der Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, vor allem bei der Anordnung von Sonderprüfungen und die Zurückweisung von Abschlussprüfern bei börsennotierten Unternehmen.
8. Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des sog. "Grauen Kapitalmarkts", z.B. durch Einführung einer Prospektpflicht für das öffentliche Angebot von Beteiligungen.
9. Sicherung der Verlässlichkeit von Unternehmensbewertungen durch Finanzanalysten und Rating-Agenturen.
10. Spürbare Erhöhung der Strafdrohung für vorsätzliche Delikte im Kapitalmarktbereich, insbesondere bei Falschangaben des Vorstandes und des Abschlussprüfers zur Lage der Gesellschaft oder in der Bilanz sowie beim Insiderhandel; Einführung der Strafbarkeit schon bei Leichtfertigkeit, da Vorsatz oft nicht nachweisbar. DW
Kein Wunder bei dem Oberstudienrat!
Eichel plant Aufsicht nach SEC-Vorbild
BAFin soll künftig alle Unternehmen prüfen können. Rückendeckung von der Deutschen Börse
Bundesfinanzminister Hans Eichel will kriminelle Manager und Billanzprüfer stoppen
Von Anja Struve und Alexander Antonoff
Frankfurt/Main - Bundesfinanzminister Hans Eichel will künftig schärfer gegen Bilanzfälscher vorgehen und den Anlegerschutz weiter stärken. Im Mittelpunkt der Vorschläge, die Eichel am Dienstag an der Deutschen Börse vorstellte, stehen eine verschärfte persönliche Haftung von Unternehmensmanagern und die Schaffung einer Art Bilanzpolizei.
"Funktionierende Kapitalmärkte benötigen staatliche Rahmenbedingungen. Die Vorstellung, deregulierte Kapitalmärkte seien die wirkungsvollste Kontrollinstanz hat sich als Fehleinschätzung erweisen", begründete Eichel die Vorschläge. Die Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche ein entsprechendes Zehn-Punkte-Programm ausgearbeitet, das im Falle eines Wahlsiegs umgesetzt werden soll (siehe Kasten).
Zentrales Anliegen der Pläne ist insbesondere die Einrichtung einer sogenannten "Enforcement"-Stelle, die wie eine Art Bilanzpolizei funktionieren und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unterstellt werden soll. Die im Mai neu geschaffene Allfinanzbehörde würde dadurch ihre Zuständigkeiten erheblich ausweiten. Denn anders als bisher könnte die BAFin nicht mehr nur bei Banken und Versicherungen, sondern auch bei Unternehmen "die nicht dem Kreditwesen-Gesetz unterliegen", Sonderprüfungen veranlassen.
"Fälle wie IBG werden in Zukunft nicht mehr möglich sein", begründete Eichel den Vorschlag. Die Immobilientochter der Bankgesellschaft Berlin hatte in den 90er Jahren Milliardenrisiken angesammelt und die Konzernmutter damit an den Rand der Pleite gebracht. Die Bankenaufseher hatten diese Gefahr erst sehr spät bemerkt, weil sie keinen Zugriff auf die IBG hatten.
Zudem soll die Behörde den Plänen zufolge alle Unternehmen zwingen können, ihren Konzernprüfer auszuwechseln, wenn der Verdacht besteht, dass diese Fehler des Managements decken oder Rechnungslegungsstandards nicht einhalten, um Beraterverträge zu bekommen.
Sollte sich das Vorhaben realisieren lassen, wäre die BAFin damit noch einflussreicher als die amerikanische Börsenaufsicht SEC. Diese überwacht zwar alle börsennotierten Unternehmen und kann sogar zivilrechtliche Strafen verhängen, ist aber nicht auch noch für die Banken- oder Versicherungsaufsicht zuständig.
Experten bezweifeln allerdings, dass sich die weit reichenden Vorschläge für die gerade erst geschaffene BAFin tatsächlich zeitnah in die Tat umsetzen lassen. "Die Strukturen und Kompetenzen der SEC können nicht von heute auf morgen geschaffen werden", sagte Markus Straub von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK). "Für die Schaffung einer effizienten und effektiven Finanzbehörde braucht es mindestens fünf bis zehn Jahre."
Skeptisch äußerten sich auch Wirtschaftsprüfer zu einer mögliche Ausweitung des BAFin-Einflusses. "Die Ausweitung der Befugnisse auf die Zurückweisung von Abschlussprüfern börsennotierter Unternehmen ist weder notwendig noch sinnvoll", hieß es in einer Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Hingegen sei die Schaffung einer unabhängigen Enforcement-Einrichtung zur Überwachung der veröffentlichten Abschlüsse geeignet, um das Vertrauen in die Bilanzen zu steigern. Auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG äußerte "ausdrückliche Unterstützung für eine strengere Aufsicht zur Überwachung der Rechnungslegung".
Rückendeckung bekam Eichel auch von der Deutschen Börse. "Der Markt selbst produziert keine vertrauenswürdigen Jahresabschlüsse", erklärte der Vorstandschef der Deutschen Börse, Werner Seifert. Statt die Kontrolle der Bilanzen nur den Wirtschaftsprüfern zu überlassen, die von den zu prüfenden Firmen bezahlt werden, sollten staatliche Stellen zumindest Stichproben durchführen. "Die Wirtschaftsprüfer werden von Firmen bezahlt, die sie überprüfen", kritisierte Seifert. "Entsprechend haben sie häufig ein Interesse daran, andere, hochprofitable Dienstleistungen zu verkaufen."
Scharfe Kritik äußerte hingegen das Deutsche Aktieninstitut (DAI) an den Pläne des Bundesfinanzministers. "Das ist reiner Wahlkampf", sagte DAI-Vorstand Rüdiger von Rosen. "Hier werden drei Wochen vor der Wahl plötzlich Aktionen völlig überraschend aus dem Hut gezaubert." Das verunsichere die Anleger nur noch mehr. Nach Ansicht des DAI reiche die Durchsetzung bestehender Gesetze "hart und schmerzhaft" völlig aus, um Bilanzmanipulationen zu ahnden.
Wie von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin bereits angeregt, will die Bundesregierung künftig auch eine persönliche Haftung von Managern bei falschen Ad-hoc-Mitteilungen einführen. Bisher hatten die Anleger nur Ansprüche gegen die Gesellschaft selbst. Diese Ansprüche sollen sich laut Eichel nicht nur auf Ad-hoc-Mitteilungen beschränken, sondern auch bei anderen falschen Informationen gelten, zum Beispiel in Reden oder Interviews. Stärker als bisher soll künftig auch gewährleistet werden, dass Finanzanalysten keine Insiderkenntnisse an die Wertpapierabteilungen ihres Unternehmens weiter geben, sagte Eichel.
Zehn Vorschläge der Regierung für den Anlegerschutz
1. Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sollen gegenüber der Gesellschaft mit ihrem privaten Vermögen haften; Einführung einer Verpflichtung zur Rückzahlung auf der Basis falscher Bilanzen geleisteter Vergütungen und überzogener Abfindungen.
2. Einführung der persönlichen Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratmitgliedern gegenüber Anlegern für vorsätzliche oder grobfahrlässige Falschinformationen des Kapitalmarktes; Verbesserung der kollektiven Durchsetzung von Ansprüchen der Anleger.
3. Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere zur Transparenz von aktienbasierten Vergütungen der Vorstände (Aktienoptionen).
4. Fortentwicklung der Bilanzregeln und Anpassung an internationale Rechnungslegungsgrundsätze; Verkürzung der Fristen zur Offenlegung von Jahresabschlüssen börsennotierter Unternehmen (derzeit ein Jahr).
5. Überwachung der Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine unabhängige Stelle.
6. Stärkung der Rolle des Abschlussprüfers durch Sicherung seiner Unabhängigkeit; Erweiterung der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers, Verbesserung der Aufsicht über Wirtschaftsprüfer, insbesondere durch verstärkte Sanktionsmöglichkeiten für die Wirtschaftsprüferkammer.
7. Ausweitung der Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, vor allem bei der Anordnung von Sonderprüfungen und die Zurückweisung von Abschlussprüfern bei börsennotierten Unternehmen.
8. Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des sog. "Grauen Kapitalmarkts", z.B. durch Einführung einer Prospektpflicht für das öffentliche Angebot von Beteiligungen.
9. Sicherung der Verlässlichkeit von Unternehmensbewertungen durch Finanzanalysten und Rating-Agenturen.
10. Spürbare Erhöhung der Strafdrohung für vorsätzliche Delikte im Kapitalmarktbereich, insbesondere bei Falschangaben des Vorstandes und des Abschlussprüfers zur Lage der Gesellschaft oder in der Bilanz sowie beim Insiderhandel; Einführung der Strafbarkeit schon bei Leichtfertigkeit, da Vorsatz oft nicht nachweisbar. DW