**Markus Brauns sechsjährige Untersuchungshaft verletzt seine Menschenrechte**
Der frühere Wirecard-Chef sitzt seit 2020 ohne Urteil in Haft – eine Dauer, die fast ohne Beispiel ist.
**Kai Möller**
Nur wenige Personen lösen so viel Ablehnung aus wie Markus Braun, der ehemalige Vorstandsvorsitzende des zusammengebrochenen Zahlungsdienstleisters Wirecard. Verständlicherweise hält sich das Mitgefühl für jemanden, dem vorgeworfen wird, einen riesigen Betrug verantwortet zu haben, der zu Milliardenverlusten geführt hat, in Grenzen. Doch meine Erfahrung als Menschenrechtsanwalt hat mich gelehrt, dass gerade in solchen Fällen, in denen jemand bereits in der öffentlichen Meinung verurteilt wurde, das Risiko von Menschenrechtsverletzungen besonders hoch ist – und ihr Schutz besonders wichtig.
Im vergangenen Monat haben Brauns Verteidiger und ich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde eingereicht. Wir machen geltend, dass die fast sechsjährige Untersuchungshaft gegen Brauns Recht auf ein Verfahren innerhalb angemessener Frist, sein Recht auf eine wirksame Überprüfung der Haft und die Unschuldsvermutung verstößt. Der Antrag beim EGMR erfolgte, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte.
Braun beteuert energisch seine Unschuld. Man muss jedoch keine Position zu seiner Schuld oder Unschuld einnehmen, um von der Länge seiner Haft schockiert zu sein. Er wurde 2020 festgenommen, der Prozess – der immer noch läuft – begann 2022. Eine derart lange Untersuchungshaft vor und während eines Strafverfahrens ist in westlichen Demokratien bei Wirtschaftsstrafsachen praktisch beispiellos. Die einzige Ausnahme ist ein polnischer Fall, in dem der EGMR sechs Jahre Untersuchungshaft als Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention gewertet hat.
Natürlich ist Untersuchungshaft oft notwendig, wenn Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr besteht. Dennoch ist sie immer problematisch, weil der Staat einem Menschen die Freiheit entzieht, bevor ein Urteil ergangen ist. Diese Spannung wird umso größer, je länger die Haft dauert.
Eine Untersuchungshaft, die einen erheblichen Teil der zu erwartenden Strafe ausmacht, ist mit einer funktionierenden Unschuldsvermutung nicht vereinbar: Sie ist Strafe unter anderem Namen. Deutsche Gerichte würden dem widersprechen und auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verweisen – also auf eine Abwägung zwischen der Unschuldsvermutung des Beschuldigten und den legitimen Interessen der Strafverfolgung. Nach fast sechs Jahren jedoch ist die Unschuldsvermutung ausgehöhlt und „weggewogen“ worden.
In Deutschland wird der Schaden, den eine lang andauernde Untersuchungshaft für die Unschuldsvermutung und die Fairness des Verfahrens anrichtet, durch ein strukturelles Merkmal des Systems noch verstärkt: Der Vorsitzende Richter sowie die beiden anderen Richter, die regelmäßig über die Fortdauer der Haft entscheiden und diese überprüfen, sind dieselben Richter, die später über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden werden. Auch wenn ihre Entscheidung angefochten werden kann, schafft diese Konstellation eine tief problematische psychologische Dynamik.
Ein Richter, der die Inhaftierung eines Angeklagten angeordnet und diese Anordnung in regelmäßigen Abständen bestätigt hat, steht am Ende des Prozesses vor einer impliziten Abrechnung: Ein Freispruch würde rückwirkend bedeuten, dass jahrelange Inhaftierung ungerechtfertigt war. Dadurch entsteht die Gefahr, dass jedes Beweisstück, jede streitige Schlussfolgerung, jede Unklarheit – bewusst oder unbewusst – durch eine Haltung gefiltert wird, die auf Verurteilung hinausläuft.
Während es für mich offensichtlich ist, dass eine fast sechsjährige Untersuchungshaft die grundlegenden Rechte von Markus Braun verletzt, ist dies den deutschen Gerichten offenbar nicht offensichtlich. Diese unterschiedlichen Perspektiven unterstreichen die Notwendigkeit, Menschenrechte sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu schützen. Sollte Braun vor dem Europäischen Gerichtshof Erfolg haben, würde dies Deutschland helfen, einen blinden Fleck in seinem Strafjustizsystem zu beheben. Und ein solcher Sieg würde uns auch daran erinnern, welchen Wert eine Institution hat, die Staaten für Machtmissbrauch zur Rechenschaft ziehen kann, den die eigenen Akteure nicht erkennen können.