”Fair oder unfair?Der Punkt mit der CEO-Verantwortung ist der entscheidende Hammer:
In deutschen Wirtschaftsstrafprozessen gilt bei systemischem Versagen oft die Devise „wer oben saß, haftet“. Ob das im Einzelfall wirklich fair ist, ist eine andere hochpolitische Frage.
Ki sagt dazu:
Ob dies „fair“ ist, hängt von der Perspektive ab:
Systemtheoretisch: Es ist fair, da das Gehalt und die Machtposition eines CEO eine Risiko-Prämie beinhalten. Wer den Erfolg für sich reklamiert, muss auch für das systemische Scheitern geradestehen.
Rechtsstaatlich: Hier gilt das Schuldprinzip. Eine rein ergebnisorientierte Haftung ohne individuellen Tatbeitrag (oder zumindest fahrlässiges Unterlassen) widerspricht eigentlich dem Kern des deutschen Strafrechts.
Fazit: Die Tendenz in 2026 zeigt, dass Gerichte verstärkt prüfen, ob ein CEO eine „Kultur der Rechtstreue“ etabliert hat. Wer nachweisen kann, dass er ernsthafte Kontrollmechanismen implementiert hat, kann sich zunehmend entlasten. Die bloße Position allein führt seltener zur Verurteilung als noch vor einigen Jahren, sofern das Risikomanagement nachweislich aktiv gelebt wurde.
Wie seht Ihr das grundsätzlich?
Kathryn_Railly, 10.01.26 10:42
habe bei Ki nachgefragt, hier die Antwort:
Einerseits spreche ich von der systemischen Verantwortung („Wer oben sitzt, haftet“), andererseits betone ich das individuelle Schuldprinzip (Nachweis von Kenntnis). Dieser scheinbare Widerspruch ist genau das Spannungsfeld, in dem sich der Wirecard-Prozess bewegt.
Um die Verwirrung aufzulösen, muss man zwischen zwei Ebenen unterscheiden:
1. Die strafrechtliche Hürde (Das "Muss" für das Gericht)
Strafrechtlich ist die Antwort eindeutig: Ja, das Gericht muss ihm Kenntnis nachweisen.
In Deutschland gibt es für Betrug keine „Haftung kraft Amtes“. Wenn Markus Braun glaubhaft machen kann, dass eine kriminelle Zelle um Jan Marsalek ihn gezielt getäuscht hat und er trotz Kontrollen nichts wissen konnte, darf er wegen Betrugs nicht verurteilt werden. Das Strafrecht ist hier (theoretisch) strikt individuell.
2. Die prozessuale Realität (Der "Hammer")
Hier setzt Ihr Punkt mit der systemischen Verantwortung an, der den Widerspruch auflöst. In der Praxis nutzen Gerichte zwei Konstrukte, um die Lücke zwischen „ich wusste nichts“ und der Verantwortung des CEO zu schließen:
Bedingter Vorsatz (Dolus Eventualis): Das Gericht muss Braun nicht zwingend nachweisen, dass er jeden Fake-Beleg kannte. Es reicht der Nachweis, dass er die Unrichtigkeit der Bilanzen für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat. Hier wird die Luft für einen CEO dünn: Wenn die Warnsignale (Whistleblower, Presseberichte) so laut waren, dass er es hätte wissen müssen, wertet das Gericht das Ignorieren dieser Zeichen oft als kriminelles Einverständnis.
Organisationsverschulden als Indiz: Wenn ein System so fundamental versagt wie bei Wirecard, schlussfolgern Richter oft: „Es ist lebensfremd, dass ein so detailverliebter CEO wie Braun davon nichts wusste.“ Die systemische Verantwortung wird hier zum Indiz für das individuelle Wissen.
Warum das für Braun entscheidend ist:
Der Prozess ist deshalb so langwierig, weil die Staatsanwaltschaft genau diese Brücke schlagen muss. Sie versucht zu beweisen, dass die Hierarchie bei Wirecard so autoritär auf Braun zugeschnitten war, dass nichts ohne sein Wissen geschah.
Zusammenfassend:
Rechtlich: Keine Verurteilung ohne Nachweis von Kenntnis (Schuldprinzip).
Faktisch: In 2026 ist die Hürde für einen CEO, sich auf Unwissenheit zu berufen, extrem hoch. Wenn das Risikomanagement nur auf dem Papier existierte, deuten Gerichte das heute oft als vorsätzliches Wegsehen – und das ist rechtlich der Kenntnis fast gleichgestellt.
Der Widerspruch liegt also im System selbst: Das Recht verlangt den Beweis der individuellen Tat, aber die Position des CEO macht es fast unmöglich, bei systemischem Versagen „ahnungslos“ zu sein, ohne dass dies als (strafbarer) bedingter Vorsatz gewertet wird.