Der Neue Markt bietet jungen, innovativen Unternehmen die Chance, sich von risikobewussten Investoren Kapital für ihr weiteres Wachstum zu beschaffen. Dafür fordern die Investoren von ihnen hohe Transparenz.
Voraussetzungen
Weitere Verpflichtungen
Unternehmen, die gegen diese Regeln verstoßen, können von der Deutschen Börse mit einer Vertragsstrafe belegt werden: Das kann eine Geldstrafe bis zu 100 000 Euro sein, unter Umständen sogar der Ausschluss aus dem Neuen Markt.
Voraussetzungen
- Der Emittent muss ein Eigenkapital von mindestens 1,5 Millionen Euro nachweisen
- Unternehmen soll seit mindestens drei Jahren bestehen
- Ausgabe von Stammaktien bei der Zulassung zum Neuen Markt
- Emissionsvolumen mindestens fünf Millionen Euro
- Gesamtnennwert mindestens 250 000 Euro
- Mindestens 100 000 Aktien müssen emittiert werden
- Emission soll zu mindestens 50 Prozent aus Kapitalerhöhung stammen
- Mindestens 20 Prozent der Aktien müssen breit gestreut werden, möglichst sogar mehr als 25 Prozent (Bevorrechtigte Zuteilungen und der Greenshoe zählen nicht dazu!)
- Unternehmen mit einem Emissionsvolumen von über 100 Millionen Euro können bereits mit einem Freefloat von zehn Prozent zugelassen werden. Unberührt von dieser änderung sind die Regeln für die Aufnahme in den Nemax-50-Index – hier gilt ein Streuanteil von 20 Prozent
- Aktionäre müssen die Aktien mindestens sechs Monate nach Zulassung zum Neuen Markt halten
- Emissionsprospekt muss in Deutsch und Englisch mindestens einen Werktag vor Einführung der Aktien an den Neuen Markt vorliegen
- Unternehmen können erst nach zwei Jahren von einem anderen Segment an den Neuen Markt wechseln
Weitere Verpflichtungen
- Unterrichtung der Börse, ehe Fakten publiziert werden, die zu einer erheblichen Kursänderung führen können
- Ad-hoc-Berichterstattung, d.h. Veröffentlichung kursbeeinflussender Tatsachen (auch in englischer Sprache)
- Publikation aussagekräftiger Quartalsberichte und Jahresabschlüsse, wobei der Jahresabschluss nach den „International Accounting Standards (IAS) oder den US-amerikanischen „Generally Accepted Accounting Principles“ (US-GAAP) erstellt werden muss
- Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders (Termine für Hauptversammlungen, Auszahlung von Dividenden usw.)
- regelmäßige Analystenveranstaltungen (1x jährlich)
- Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte: Jedes Geschäft, das der Emittent oder eines seiner Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder mit den Aktien des Unternehmens (oder Derivaten davon) tätigt, muss der Deutschen Börse unverzüglich, spätestens jedoch drei Börsentage nach Geschäftsabschluss gemeldet werden
Unternehmen, die gegen diese Regeln verstoßen, können von der Deutschen Börse mit einer Vertragsstrafe belegt werden: Das kann eine Geldstrafe bis zu 100 000 Euro sein, unter Umständen sogar der Ausschluss aus dem Neuen Markt.