Wichtig Bitte ! kein Halbeinkünfteverfahr. mehr ?


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Optimal:

Wichtig Bitte ! kein Halbeinkünfteverfahr. mehr ?

 
19.04.04 17:55
mein Bruder hat heute beim Finanzamt gtesagt bekommen Halbeinkünfteverf. gilt nur für IM AUSLAND GEHANDELTE Aktien ?!?

wenn er in Frankfurt kauft/verkauft zählt das als deutsche Aktien und der Gewinn wird zu 100% versteuert
nur Dividenden und im Ausland gehandelte wären HalbEV

kann das jemand erklären bitte ?

seid wann ist das ?  hab ich da schwer was verpasst ?
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Optimal:

Steuerfrage - ist für mich das erste mal

 
19.04.04 18:30
H A L B E I N K Ü N F T E V E R F A H R E N

Steuerbonbon für Aktionäre

Als Finanzminister Hans Eichel zum Januar 2000 die Sparerfreibeträge halbierte, hatte er die Rechnung ohne Walter Riester gemacht. Sein Arbeits-Amtsbruder mahnt landauf landab zur privaten Altersvorsorge, z. B. in Form von Aktien- und Fondsanlagen. Gekürzte Freibeträge sind da nicht gerade hilfreich ... Doch wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

  Petra Krüll, Pressesprecherin des DSW:
„Kleinanleger werden schlechter gestellt“

Tipp für Steuerfüchse:
Weisen Sie Ihre Werbungskosten einzeln nach

Halbierte Sparerfreibeträge:
Damit Sie nicht versehentlich über die Freigrenze rutschen – ein Berechnungsprogramm
 
 Einschließlich Werbungskosten-Pauschale können Alleinstehende jährlich 1601 Euro Kapitalerträge steuerfrei einstreichen (Verheiratete 3202 Euro). Diese Grenze erreicht ein Single aber schon mit einer Kapitalanlage von 27 000 Euro zu sechs Prozent Zinsen. Um Anleger wieder in den Genuss der „alten“ Freibeträge kommen zu lassen, haben sich die Finanztüftler deshalb einen Trick einfallen lassen: Dividendeneinkünfte werden nur noch zur Hälfte berücksichtigt: Liegt der halbierte Dividendenbetrag unter 1601 bzw. 3202 Euro und kommen keine weiteren Kapitalerträge hinzu, bleibt er steuerfrei.

 Nun hat man ja vielleicht noch weitere Kapitalerträge – und seien es nur Guthabenzinsen vom Girokonto. Dann kann man nicht einfach von den Zinseinnahmen den Freibetrag abziehen und bei Null anfangen: Das Halbeinkünfteverfahren unterliegt nämlich dem Progressionsvorbehalt.


Das Finanzamt ermittelt bei der Berechnung der Steuerschuld zunächst das gesamte steuerpflichtige Einkommen  einschließlich der vollständigen Dividenden. danach wird der Steuersatz festgestellt, der sich nach der Progressionstabelle für diese Einkommenshöhe ergibt. Im letzten Schritt wird jedoch nur die Hälfte der Dividenden sowie das übrige Einkommen mit diesem Steuersatz belastet.
 
 Und noch ein Bonbon hat Hans Eichel für Aktionäre: Innerhalb der Spekulationsfrist müssen sie von nun an nur noch die Hälfte der realisierten Kursgewinne versteuern. (!)




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Optimal:

schade :-( kennt keiner die AKTUELLE Rechtslage ? o. T.

 
19.04.04 19:16
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BarCode:

Für 2002 galt das bei mir noch!

 
19.04.04 19:21
2003er Erklärung habe ich noch nicht gemacht. Von der Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens ist mir absolut nix bekannt.

Gruß BarCode
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Optimal:

auch auf deine normalen Kursgewinne ?

 
19.04.04 19:34
nicht abgeschafft, sondern eben NUR für Dividenden und ausländische Aktien

ich dachte auch das das für die Kursgewinne geht ...

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BarCode:

Optimal

 
19.04.04 20:02
Ich kann mir das erst heute gegen Spätabend angucken. Bin grade fern meiner Steuerunterlagen. Genaueres also später.

Gruß BarCode
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BarCode:

Hier noch etwas:

 
19.04.04 20:06
"Ab 2002 gilt das sogenannte Halbeinkünfte-Verfahren. Hiernach werden Dividenden und Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften nur zur Hälfte des Wertes besteuert. Die Kehrseite: Werbungskosten im Zusammenhang mit derartigen Einkünften aus Aktien sind auch nur noch zu 50% absetzbar. Kreditzinsen für Aktienkäufe können mithin nur noch zur Hälfte in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Zinseinkünfte gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht. Wer über Kredit hingegen Zinspapiere (z.B. festverzinsliche Wertpapiere) kauft, darf die Schuldzinsen daher vollständig absetzen. Für Beteiligungen an ausländischen Aktiengesellschaften gilt das Halbeinkünfteverfahren bereits ab 2001."

Für Spekulationsgewinne mit Fondanteilen gilt das übrigens nicht!

Der Link:
www.finanztip.de/recht/steuerrecht/halbeinkuenfte.htm

Gruß BarCode
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dirktue:

thanx for link

 
19.04.04 20:08

-Dirk

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Stiefelfrau:

Aber für Zertifikate, Optionsscheine usw. gilt das

 
19.04.04 21:38
Halbeinkünfteverfahren NICHT!
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geldschneider:

Das ist ja der Quatsch!

 
19.04.04 22:03
Wie soll man da eine vernünftige Steuererklärung abgeben können!`??

Bei Termin - und Aktiengeschäften!

Hielt das Halbeinkünfteverfahren, schon immer für Quatsch!

Bringt nichts, nur Verwirrung!

Werde also, meine Werbungskosten zu 100 % absetzen, da auch Termingeschäfte zu 100 %, zu versteuern sind! Aber auch nur mit diesen zu verrechnen!!

Und den Rest der Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften eben zur Hälfte!

Wüßte nicht wie ich das sonst in den Griff kriegen sollte!?

wird mein Sterberater nicht mitmachen, aber der kommt damit selbst nicht klar!


führt doch nur zu Steuerstreitigkeiten mit dem Finanzamt!

Viel Spaß

gruß
GS



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Optimal:

Danke BarCode - ich dachte jetzt schon ich lieg

 
19.04.04 22:26
total falsch ...

muß man sich wohl trotzdem noch mal genauer drüber informieren

die FA Frau hat meinem Bruder erzählt sie will eine vollständige Aufstellung mit Kauf- und Verkaufkursen haben ?!?
und eben das die ganzen deutschen Aktien 100% steuerpflichtig sind

so ein Krampf


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alfastr:

Richtige Antwort!

 
19.04.04 22:49
Ein paar Anmerkungen dazu:
wenn man Dividende bekommt, dann kann man entweder die tatsächlichen Werbungskosten abziehen (nur zur Hälfte, siehe Par. §3 Nr.40 d)EstG i.V.m Par.20 Abs1 Nr 1 EstG) oder einen Sparerfreibetrag für 2003 noch i.H.v 1550,00
siehe Par. 20 Abs 4 Nr 1 EstG geltend machen +51 Euro Werbungskosten (Pauschbetrag).
Bei den spekulativen Gewinnen (z.B. optionen oder aktien, die man innerhalb eines Jahres kauft/verkauft handelt es sich um die sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften (Par.23 1 EstG) die werden ab 512,00 besteuert.
Wichtig, wenn du mehr als 512 im Jahr verdient hast, dann muss du die ganze Summe versteuern, aber vorher ziehe die Werbungskosten ab!
Hoffe ich habe dir geholfen.
MfG
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Stiefelfrau:

Ist doch kein Problem. Aktien und Zertifikate kann

 
19.04.04 22:50
man doch getrennt auflisten.
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P550:

hab' schon zweimal meine "abgeschlossenen Orders"

 
19.04.04 23:01
als Beleg abgegeben und das wurde problemlos anerkannt.
Aus diesen ging Gewinn und Verlust hervor.

Natürlich gab's separat dazu die Aufstellung über Zinsen und Dividenden.

Finanzamt Frankfurt/Bad Homburg
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Optimal:

Danke alfastr, aber du hast mich eher wieder

 
20.04.04 00:26
verwirrt

kleines Grobbeispiel bei mir - Student Freibetrag um die 7000.-
hab Anfang des Jahres noch gearbeitet ca 1000.- danach nur noch Börse - um die 9200.- Gewinn letztes Jahr
wenn der jetzt zur Hälfte zählt bin ich unter dem FB sonst halt drüber und müsste dann ja auf den Überhang Steuern zahlen :-(

@P550 - hast du die Aufstellung selbst gemacht oder gibts einen Gesamtjahresdepotkontoauszug (sowas hab ich nämlich nicht)


 
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alfastr:

Eine kurze Erklärung

 
20.04.04 09:04
Wenn du die Steuererklärung ausfüllst,
dann hast du unterschiedliche Arten von Einkünften, u.a.
1.aus nichtselbständiger Arbeit
2. aus Kapitalvermögen
3. sonstige Einkünfte
Wenn du die Steurn berechnen möchtest, dann solltest du zuerst die Bemessungsgrundlage ermitteln.
1. Einkünfte aus nichtselbstängigen Arbeit, abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1044,00
2. Einkünfte aus Kapvermögen abzüglich 1550,00
3. sonstige Einkünfte, u.a. spekulative Geschäfte
Bsp. zu den Einkünften aus Kapvermögen: Zinsen 300 Euro und Dividende 2000 Euro,
Dividende werden nur zu 50% besteuert, also Gesamt 300+1000= 1300, das fällt unter Freibetrag von 1550
Ich glaube aber, dass es sich bei dir mehr um die spekulativen Geschäfte handelt (das mache ich auch), dann greift HE Verfahren nicht, du solltest deine Gewinne, abzüglich Kosten angeben, sie werden dann mit den anderen Einkünften (abzüglich ihre Freibeträge) addiert, und davon wird der Freibetrag z.B. 7000 abgezogen (sehr grob gesagt, weil in Wirklichkeit gibt es einfach Tabellen für die Berechnungen.
MfG)
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