Der von der Ministerpräsidenten-Konferenz am 13. Dezember 2006 beschlossene Entwurf des Lotteriestaatsvertrages steht im Widerspruch zum Grundgesetz und bestehendem Europarecht - das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens der renommierten Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Betrachtung stellen die Experten das Staatsmonopol zur Regulierung von Sportwetten und anderen Glücksspielen in Frage.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hatten die Expertise als Reaktion auf die Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder am 13. Dezember 2006 bei Prof. Dr. Rupert Scholz und Prof. Dr. Clemens Weidemann in Auftrag gegeben.
Scholz und Weidemann kommen zu dem Ergebnis, dass der Staatsvertrag in der jetzigen Form die Grundrechte von privaten Sportwettanbietern, Sportveranstaltern und –vereinen, der werbetreibenden Medien und anderen Interessengruppen verletzt. Betroffene Grundrechte sind laut Gutachten die in Artikel 12 des Grundgesetzes verbriefte Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG), die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 GG), die Medienfreiheit (Artikel 5 GG) und der Gleichheitssatz (Artikel 3 GG).
Der Glücksspielvertrag verletze außerdem die Eigentumsrechte von Sportwettanbietern mit erworbener DDR-Lizenz wie etwa der Firma bwin. Europarechtlich beschränke der Glücksspielvertrag die Dienstleistungsfreiheit (Artikel 43 EG) und die Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 EG), und verstoße aufgrund der uneinheitlichen Bundes- und Landesgesetzgebung gegen das Europarecht. Zudem kritisiert das Gutachten, dass die von der Kommission Sportwetten empfohlene Option einer kontrollierten Marktöffnung nicht weiterverfolgt wurde.
Eine Zusammenfassung des Gutachtens wurde von DFB und DFL u.a. an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Justizministerin Brigitte Zypries, Finanzminister Peer Steinbrück, Wirtschaftsminister Michael Glos sowie an die Ministerpräsidenten der Länder, an die Fraktionsvorsitzenden aller Landtage und an die Geschäftsführungen der Bundesliga-Klubs geschickt.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hatten die Expertise als Reaktion auf die Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder am 13. Dezember 2006 bei Prof. Dr. Rupert Scholz und Prof. Dr. Clemens Weidemann in Auftrag gegeben.
Scholz und Weidemann kommen zu dem Ergebnis, dass der Staatsvertrag in der jetzigen Form die Grundrechte von privaten Sportwettanbietern, Sportveranstaltern und –vereinen, der werbetreibenden Medien und anderen Interessengruppen verletzt. Betroffene Grundrechte sind laut Gutachten die in Artikel 12 des Grundgesetzes verbriefte Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG), die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 GG), die Medienfreiheit (Artikel 5 GG) und der Gleichheitssatz (Artikel 3 GG).
Der Glücksspielvertrag verletze außerdem die Eigentumsrechte von Sportwettanbietern mit erworbener DDR-Lizenz wie etwa der Firma bwin. Europarechtlich beschränke der Glücksspielvertrag die Dienstleistungsfreiheit (Artikel 43 EG) und die Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 EG), und verstoße aufgrund der uneinheitlichen Bundes- und Landesgesetzgebung gegen das Europarecht. Zudem kritisiert das Gutachten, dass die von der Kommission Sportwetten empfohlene Option einer kontrollierten Marktöffnung nicht weiterverfolgt wurde.
Eine Zusammenfassung des Gutachtens wurde von DFB und DFL u.a. an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Justizministerin Brigitte Zypries, Finanzminister Peer Steinbrück, Wirtschaftsminister Michael Glos sowie an die Ministerpräsidenten der Länder, an die Fraktionsvorsitzenden aller Landtage und an die Geschäftsführungen der Bundesliga-Klubs geschickt.