Dienstag, 23.04.2002, 16:02
HINTERGRUND: Der lange Tod des Neuen Marktes -
Delisting-Regeln ausgesetzt
FRANKFURT (dpa-AFX) - Mit dem jähen Platzen der
High-Tech-Blase im Jahre 2000 wurde der Niedergang des
lukrativsten deutschen Aktienmarktes aller Zeiten eingeläutet.
Inzwischen hat der Neue Markt auch sein zweites Gesicht, das
als Kapitalvernichter, verloren: Institutionelle Anleger sind kaum
noch engagiert, Kleinanleger lassen seit Monaten die Finger vom
NEMAX und damit den vereinzelten Daytradern das Feld - der
langsame Tod von Europas größtem Markt für so genannte Wachstumswerte scheint unaufhaltsam.
Ein Frankfurter Richter hat am Dienstag die Anwendung des bislang gewichtigsten Rettungsankers der Deutschen Börse
verhindert und damit den Weg in die Bedeutungslosigkeit des NEMAX verlängert: Das Oberlandesgericht
verbot der Deutschen Börse per Eilentscheidung zunächst die Verbannung von sechs Unternehmen wegen ihres niedrigen
Börsenwerts. Unter diesen so genannten Delisting-Regeln riskieren jene Aktiengesellschaften den Ausschluss vom Neuen
Markt, deren Kurs über längere Zeit unter einen Euro fällt, und deren Martkapitalisierung geringer als 20 Millionen Euro ist.
BÖRSE: GERICHT STELLT UNTERNEHMENSINTERESSEN ÜBER DEN KAPITALMARKT
Fünf der Kläger hätten bereits zum 27. April nach diesen Regeln ausgeschlossen werden sollen. Das Urteil bezog sich auf
die Unternehmen NSE Software AG , LetsBuyIt.com , InfoGenie , e.multi Digitale Dienste , GfN und
Wizcom . Sie bleiben nun bis auf weiteres am Neuen Markt notiert.
Der Verlierer dieser Entscheidung ist nach Ansicht der Deutschen Börse der Kapitalmarkt: "Das Gericht hat die Interessen
einzelner Unternehmen höher bewertet als das Interesse des Kapitalmarkts, Unternehmen mit nicht erfolgreichen
Geschäftsmodellen vom Markt auszuschließen," kommentierte Rainer Riess, bei der Deutschen Börse für den Neuen Markt
zuständig. Die Börse prüfe nun die Möglichkeit, die Regeln mit Hilfe des neuen 4. Finanzmarktf örderungsgesetzes wieder
einzuführen.
Aktienhhändler in Frankfurt bringen das Urteil auf den Punkt: "Das halte ich für den Gesamtmarkt sehr negativ", sagte ein
Praktiker im Gespräch mit dpa-AFX. Nun werde weiterhin nicht "die Spreu vom Weizen getrennt", fügte er an. Andererseits
hätte auch grünes Licht für das Delisting der rufschädigenden "Penny Stocks" keinen spürbaren Schub für den NEMAX
gebracht, urteilte ein Händler. So fand das Urteil am Neuen Markt keinen nennenswerten Niederschlag in den Kursen: Der
NEMAX 50 lag mit Verlusten von mehr als einem Prozent bei 878 Punkten und damit bei weniger als einem Zehntel seines
Allzeithochs vor rund zwei Jahren./mr/aka
---- Von Martin Reinert, dpa-AFX ----