Liebe Grüsse
Kerstin
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...selbst wenn die Prefs zur Gänze gegen den POR stimmen, kann JMW die Quote der Commons/Prefs nicht auf 0/100 setzen; dann wäre der Plan insgesamt tot, weil er ausdrücklich auch die Releases der Commons fordert!
Genau darin sehe ich ja Walraths Zwickmühle. Nehmen wir einmal an, die Prefs stimmen dagegen. Ob Walrath nun den Commons die 30 % zubilligt, oder aber nur 0,001 %, es wäre dennoch eine Verletzung der APR. Andererseits kann sie meines Erachtens auch nicht einfach die Commons auf 0 % setzen, zumal man dann nicht nur das Problem mit den Releases ohne Gegenleistung hätte, sondern vor allem auch der ganze Sinn der Mediation verfehlt wäre, denn die SNH's WOLLEN die Releases aller Aktionäre. Außerdem darf man nicht vergessen, dass die Commons abstimmen durften. Geht eine Klasse leer aus, darf sie nicht abstimmen, sondern lehnt den Plan automatisch ab. Fazit: Sollten die Prefs den Plan ablehnen, muss meines Erachtens Walrath eine Art "gifting" aus dem Ärmel zaubern. Begründungen dazu gibt es genug. IMHO.
@verhör des ec repräsentanten durch die tps
das findet heute statt, und das protokol würde ich auch gerne hören.
für mich gehts da darum, das die gauner tps benutzen, um vorab zu erfahren, wer alles in den klagen gegen dritte geklagt werden soll.
sprich, tps arbeitet wahrswcheinlich im auftrag von goldman, banco santander und moodys, möglicherweise auch fishmans.
Komisch, immer wenn ich Deine Postings lese, drehe ich mich panisch um, um sicher zu gehen, dass ich nicht verfolgt werde... forum-media.finanzen.net/forum/smiley/smiley-wink.gif" style="max-width:560px" alt="" /> (kleiner Scherz am Rande)
Die genannten Klagen gegen die aufgeführten Dritten kann ich soweit nachvollziehehn. Aber warum sollte man die Banco Santander verklagen?
Waren die nicht damals selbst als Kaufinteressent für WaMu im Gespräch? Ich weiß es jetzt nicht mehr genau. Was haben die denn verbrochen?
Vielleicht würfele ich jetzt nach der ganzen Zeit auch ein bisschen durcheinander. Danke für die Aufklärung.
Gruß Homi
ich erinner mich dunkel. Es wurde glaube ich gemunkelt, dass sie sogar ein Angebot abgegeben hätten. Dies aber unter misteriösen Umständen zurück zogen. Ich bin gespannt was noch so kommt.
Zu möglichen Klagevorbereitungen gegen Dritte. Ich denke die liegen schon fertig in der Schublade. Und ich glaube auch, dass die besagten Dritten schneller bereit wären irgendwas zu settlen als lange Gerichtsverfahren durchzustehen. In der letzten Zeit wurden von vielen Beteiligten der Krise von 2008, gegenüber Anderen, Settlements ausgehandelt.
Deswegen erwarte ich auch in unserem Fall den einen oder anderen Dollar, der reinkommt. Kommt natürlich darauf an, wie hoch die Klagewerte sein werden und wie die Klagen ausgefertigt sind.
Jetzt geht es erst richtig los... Oder es kommt wieder anders! :)
Die genannten Klagen gegen die aufgeführten Dritten kann ich soweit nachvollziehehn. Aber warum sollte man die Banco Santander verklagen?
Waren die nicht damals selbst als Kaufinteressent für WaMu im Gespräch? Ich weiß es jetzt nicht mehr genau. Was haben die denn verbrochen?
Vielleicht würfele ich jetzt nach der ganzen Zeit auch ein bisschen durcheinander. Danke für die Aufklärung.
Gruß Homi
In Frankreich dürfen Anleger wieder auf fallende Kurse setzen - auch bei Finanzaktien. Die Börsenaufsicht des Landes hat das sogenannte Leerverkaufsverbot auslaufen lassen, das erst im vergangenen Sommer eingeführt worden war. Die Lage an den Märkten sei wieder entspannt, lautet die Begründung.
Bei Leerverkäufen leiht sich ein Investor Aktien eines Unternehmens, um sie gleich weiter zu verkaufen. Der Investor hofft dabei auf fallende Kurse, so dass er die Papiere vor dem Rückgabetermin billiger zurückkaufen und die Differenz als Gewinn einstreichen kann. Gerade Aktien von Banken werden von risikofreudigen Investoren genutzt, um auf die Wirtschaftskraft eines Landes zu spekulieren.
Neben Frankreich hatten Anfang August auch Spanien, Italien und Belgien ein Leerverkaufsverbot verhängt. Hedgefonds hatten sich dann aber neue Handelsplätze gesucht, um von der Finanzkrise zu profitieren, etwa in den USA und in Großbritannien. In Deutschland sind Leerverkäufe grundsätzlich erlaubt, allerdings nur wenn der Verkäufer die Papiere auch tatsächlich vorhält. Verboten sind lediglich sogenannte ungedeckte Leerverkäufe, bei denen der Verkäufer sich die Aktien oder Staatsanleihen nicht einmal geliehen hat. Für alle - also auch durch vorheriges Leihen gedeckte - Leerverkäufe von Bank- und Versicherer-Aktien hat die Finanzaufsicht BaFin zudem 2010 eine Meldepflicht erlassen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,815004,00.html
Ich glaub es geht schon wieder los...
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