Ruling von Walrath: Die debtors seien berechtigt, interne Reports und Analystenreports von den DIMEQ-Leuten zu bekommen, weil diese relevante Informationen enthalten könnten. Die Tradingaufzeichnungen hingegen seien nicht relevant. Sie würde nur verlangen, dass die lead plaintiffs eine Bestätigung unterzeichnen, bei denen sie die Zahl der von ihnen gehaltenen DIMEQ angeben.
Strochak kommt wieder und verlangt nun dass die DIMEQ-Leute auch das Datum der Käufe angeben müssen. Walrath lehnt das ab.
Nun geht es zur eigentlichen DIMEQ status conference. Ein weiterer der DIMEQ-Anwälte meldet sich (man wundert sich immer wieder wieviele das sind).