Wahlbetrug in Dachau

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ottifant:

Wahlbetrug in Dachau

 
11.09.02 13:34
Auszüge aus dem Bescheid des Landratsamt Dachau vom 09.Juli 2002 zur Wahlanfechtung der OB-Wahl 2002

Dieser Bescheid ist an alle Wahlanfechter durch persönliche Zustellung verschickt worden.
"Prüfung der Wahl des Oberbürgermeisters in der Stadt Dachau
Sehr geerter .........
Das Landratsamt (LA) Dachau erlässt folgenden Bescheid:
1. Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Dachau vom März 2002 wird von Amts wegen für ungültig erklärt.
2. Die Enrscheidung in Ziffer 1 wird auch auf die Wahlanfechtung erstreckt.
3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.
Gründe:
Am 3. März 2002 fand in der Stadt Dachau die Wahl des Oberbürgermeisters statt. Die Wahl brachte folgendes Ergebnis:
Gesamtzahl der gültigen Stimmen: 16.945
Davon entfielen auf
Peter Bürgel 6.654
Katharina Ernst 2.547
Kurt Piller 6.458
R. Konopka 505
Lili Schlumberger-Dogu 779
Stimmen. "
(summe= 16.943 ???? 2 Enthaltungen oder hat sich da jemand verrechnet?? Warum werden diese Stimmen nicht aufgeführt??? Müssen wir das alles noch mal selber nachrechnen und nachzählen? Hilfe!!!! Ich plädiere für eine unabhängige Wahlbeobachterkommission der Vereinten Nationen, um eine klare Nachwahl in Dachau durchführen zu können. "Der Sätzer")
"Der Wahlausschuss stellte das Ergebnis am 5. März 2002 fest und stellte gleichzeitig fest, dass keine der sich bewerbende Personen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt und dass deshalb eine Stichwahl zwischen Bürgel und Piller stattzufinden hat (Art. 46 Abs. 1 GLKrWG).
Die Stichwahl am 17. März 2002 erbrachte nach den Vorbereitungen durch den Wahlleiter nach § 94 Abs. 2, 3 und 7 GLKrWO folgendes Ergebnis:
Gesamtzahl der gültigen Stimmen: 15.339
Davon entfielen auf Peter Bürgel 7.706

Kurt Piller 7.633
Stimmen.
Nach den Vorbereitungen des Wahlleiters für den Beschluss des Wahlausschusses über die Feststellung des Ergebnisses nach § 94 Abs. 2, 3 und 7 GLKrWO erhielt der Bewerber Bürgel von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl. Der Wahlleiter hat daraufhin ermittelt, dass der Bewerber Bürgel das Amt des Oberbürgermeisters erhält (§94 Abs. 7 GLKrWO). Das Ergebnis der Wahl wurde, nachdem sich der Wahlausschuss weigerte, das Ergebnis festzustellen, am 30. April 2002 vom LA Dachau im Rahmen der Ersatzvornahme festgestellt und vom Wahlleiter am 30. April 2002 verkündet.
Das LA hat eine Wahlprüfung von Amts wegen nach Art. 50 Abs. 1 GLKrWG vorgenommen. Außerdem ist die Wahl von 164 wahlberechtigten Personen gemäß Aet. 51 Satz 1 GLKrWG angefochten worden mit dem Ziel, die Wahl des Oberbürgermeisters für ungültig zu erklären.
Das LA konnte folgende Sachverhalte, die die Oberbürgermeisterwahlen betreffen, feststellen:
1. Bei der Wahl am 3. März 2002:
1.1 Die Stadt Dachau hat 3.551 Wahlscheine der von den Briefwahlvorständen ohne Beschluss zugelassenen Wahlbriefe bei den Wahlen am 3. März 02 nicht hinterlegt und nicht ordnungsgamäß verwahrt; die Wahlscheine sind nicht mehr auffindbar.
1.2 Die Stadt Dachau hat Mitglieder des Wahlausschusses auch in Wahlvorstände berufen.
1.3 Nach den Erkenntnissen des LAs aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren hat ein Mandatsträger zugegeben, ca. 140 Stimmzettel der OB-Wahl bei der Briefwahl ebenso wie bei der Stadtratswahl und der Kreistagswahl entegegen der Versicherung an Eides statt selbst gekennzeichnet zu haben. Nach anderen Erkenntnissen aufgrund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen hat ein Bewerber eingeräumt, in ca. 35 Fällen Stimmzettel selbst ausgefüllt zu haben. Hinsichtlich weiterer ca. 210 Stimmzettel eines Komplexes, die bei der Stadtratswahl auffällig sind, besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sie auch bei der OB-Wahl nicht vom Wähler persönlich gekennzeichnet wurden weil angenommen werden darf, dass manipulierende Personen, die Stimmzettel der Stadtrats- und Kreistagswahlen gekennzeichnet haben, gleichzeitig auch Stimmzettel der Wahl zum OB gekennzeichnet haben. Es liegen jedoch keine Erkenntnisse darüber vor, dass über diese ca. 385 Stimmzettel hinaus weitere Stimmzettel der OB-Wahl nicht vom Wähler persönlich gekennzeichnet wurden. Die Vernehmung von ca. 500 Briefwählern durch die Staatsanwaltschaft erbrachten nur in ca. 25 Fällen Anhaltspunkte dafür, dass Versicherungen an Eides statt nicht von den stimmberechtigten Personen selbst unterzeichnet wurden.
2. Bei der Stichwahl am 17. März 2002:
2.1 Im Altpapier des Bauhofes wurde aus der Stichwahl des Oberbürgermeisters ein Paket mit 199 Stimmzetteln für den Bewerber Bürgel und ein Paket mit 205 Stimmzetteln für den Bewerber Piller sowie 5 Wahlscheine aufgefunden.
2.2 Den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist zu entnehmen, dass ein Mandatsträger angegeben hat, er habe bei 30 bis 40 Hausbesuchen Wahlbriefe eingesammelt. Dabei hätten in mindestens 60 Fällen die Wähler Stimmzettel der Stichwahl bei der Briefwahl in seinem Beisein gekennzeichnet. Er habe den Wählern auf Nachfrage gesagt, sein Kandidat sei Herr Bürgel.
Ein Bewerber gab an, er habe bei zehn Hausbesuchen gesehen, wie Wahlberechtigte ihre Kandidaten angekreuzt haben, wobei überwiegend Herr Bürgel und in wenigen Fällen auch Herr Piller gewählt worden sei.
2.3 Ein Mandatsträger gab gegenüber der Staatsanwaltschaft weiter an, er habe bei sechs Personen die Stimmzettel der Stichwahl selbst ausgefüllt, wobei die Versicherungen an Eides statt von den stimmberechtigten Personen selbst unterzeichnet worden seien.
2.4 Laut Aussage eines Mitgliedes eines Briefwahlvorstandes wurden in sieben Fällen Wahlumschläge geöffnet, um dort nach den Wahlscheinen zu suchen; diese Wahlbriefe wurden zugelasseen.
2.5 Bei der Durchsicht der Wahlscheine wurden vertauschte Versicherungen an Eides statt bei zwei Ehepaaren festgestellt. Ein Wahlschein eines zugelassenen Wahlbriefes enthielt keine Versicherung an Eides statt.
2.6 Bei der Wahlprüfung wurden zwei Stimmzettel mit Stimmen für den Bewerber Piller gefunden, die auf der Rückseite beschriftet sind.
Das LA hat Herrn "Oberbürgermeister" Bürgel mit Schreiben vom 24. Jni 02 gemäß Art. 28 BayVwVfG Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Es ging keine Äußerung ein.
Das LA Dachau ist als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Dachau für die Wahlprüfung von Amts wegen und zur Entscheidung über Wahlanfechtungen gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 3b BayVwVfG örtlich und gemäß Art. 50 Abs. 1, Art. 51 GLKrWG und Art. 110 Satz 1 GO sachlich zuständig
Nach Art. 51 Satz 2 n Verbindung mit Art. 50 Abs. 2 Satz 1 GLKrWGhat das LA Dachau die Wahl des Oberbürgermeisters für ungültig zu erklären, weil Verstöße gegen die wahlrechtlichen Bestimmungen nachgewiesen sind, ohne die eine anderes Wahlergebnis zustande gekommen wäre, und weil ein richtiges Ergebnis durch eine Berichtigung nicht erreicht werden kann.
Art. 50 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG setzt für ene Berichtigung oder für eine Ungültigkeitserklärung erwiesene Wahlrechtsverstöße voraus. Ein Verdacht auf Wahlrechtsverstöße oder auch nur wahrscheinlich erscheinende Wahlrechtsverstöße reichen weder für eine Berichtigung noch für eine Ungültigkeitserklärung aus. (BayVGH, Urteil vom 25.6.1997 Az. 4 B 96.3908). Dabei ist zwischen der Wahl vom 3. März 02 und der Stichwahl vom 17. März 02 zu unterscheiden.
1. Wahl am 3. März 2002:
Bei der Wahl am 3.3.2002 wurden zwar Wahlrechtsverstöße festegestellt, sie konnten aber keine Auswirkungen auf die feststellung haben, dass die Bewerber Piller und Bürgel in die Stichwahl kamen"
In Punkt 1.1 bis 1.3 folgen Erläuterungen, warum die massiven Eingriffe der Betrüger letztendlich an der Tatsache einer Stichwahl zwischen Piller und Bürgel nichts geändert hätte

1.3 Die Kennzeichnung von etwa 385 Stimmzetteln durch andere als die Wähler hat keine Auswirkung auf das Wahlergebnis.
(...........)
Damit steht fest, dass die Wahlrechtsverstöße bei der Wahl am 3. März 2002 keine Auswirkungen auf das Ergebnis der Wahl des Oberbürgermeisters haben konnten. Auch ohne diese Wahlrechtsverstöße wäre es zu einer Stichwahl gekommen, an der Herr Bürgel und Herr Piller teilgenommen hätten.


2. Stichwahl am 17. März 2002:

Die Wahlrechtsverstöße bei der Stichwahl am 17. März 2002 führen dazu, dass die Wahl für ungültig zu erklären ist.

2.1 Die im Altpapier des Bauhofs gefundenen Stimmzettel und Wahlscheine konnten dem Stimmbezirk 32 zugeordnet werden. Die Stimmenzahlen und die Anzehl der eingenommenen Wahlscheine stimmten mit der Niederschrift dieses Stimmbezirkes überein; sie waren ordnungsgemäß ausgewertet worden. Die Stimmzettel sind nun verpackt und versiegelt bei den Wahlunterlagen. Eine Veränderung des Ergebnisses der Stichwahl konnte von diesem Wahlrechtsverstoß nicht ausgelöst werden.

2.2 Das Einräumen des Mandatsträgers, dass Wähler in mindestens 60 Fällen in seinem Beisein die Stimmzettel gekennzeichnet haben, versteht das LA im Weg der Beweiswürdigung dahingehend, dass er dabei ebenso wie der Bewerber, der das eingeräumt hat, zugesehen hat. Die Stimmzettel sind von den Briefwählern nach § 72 Abs. 1 GLKrWO unbeobachtet zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung von Stimmzetteln, bei der Dritte zusehen, ist ein Verstoß gegen den Wahlrechtsgrundsatz der freien und geheimen Wahl (Art. 28 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 i.V. mit Art. 14 Abs.1 BV und Art. 22 Abs. 1 GLKrWG). Dieser Wahlrechtsgrundsatz ist ein besonders hohes Gut, da er den Gewählten eine zweifelsfreie demokratische Legitimation verschafft. Durch die nicht geheime Stimmvergabe wurde gegen Wahlvorschriften i.S. des Art. 50 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG verstoßen. Darunter sind nämlich alle staatlichen Normen zu verstehen, die im Zusammenhang mit Kommunalwahlen erlassen wurden.

Das Wahlgeheimnis kann auch durch Nicht-Wahlorgane, hier durch Wähler, verletzt werden. Art. 50 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG unterscheidet nicht danach, durch wen Wahlvorschriften verletzt wurden. Der Grundsatz der geheimen Wahl richtet sich sowohl gegen den Staat als auch gegen Private. Da der Grundsatz der geheimen Wahl die freie Wahlentscheidung sichern will, ist der Wähler selbst zwar nicht grundsätzlich gehindert, in der Zeit vor und nach der Wahlhandlung seine Stimmabgabe zu offenbaren. Er hat sich jedoch bei der Wahlhandlung den zur Sicherung des Wahlgheimnisses erlassenen Vorschriften zu fügen und dort sein Wahlgeheimnis zu wahren; er darf nicht nur, sondern er muss geheim wählen (z.B. VGH n.F 14,52).

Im übrigen war es ein wesentlicher Gesichtspunkt für die verfassungsmäßige Unbedenklichkeit der Briefwahl, dass der Briefwähler verpflichtet wird, den Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen (BVerfGE 21, 200/205). Jedenfalls schwerwiegende Verstöße hiergegen können nicht unbeachtet bleiben. Der Grundssatz der geheimen Wahl wäre andernfalls bei der Briefwahl nur unzureichend geschützt.
Gleiches gilt auch im vorliegenden Fall. Dabei dürfen die einzelnen Vorgänge nicht isoliert betrachtet werden. Zahlreiche Wähler wurden durch einen kommunalen Mandatsträger bzw. einem Bewerber um ein kommunales Amt von einer unbeobachteten Kennzeichnung des Stimmzettels beim systematischen Einsammeln von Wahlbriefen abgehalten. Der kommunale Mandatsträger bzw. Bewerber um ein kommunales Mandat haben strafrechtlich relevante Wahlfälschungen eingeräumt; ise hhaben mit System Stimmzettel manipuliert, Wahlunterlagen eingesammelt und zugleich Stimmberechtigte bei der Kennzeichnung eines Stimmzettels beobachtet. Angesichts dessen kann von Verstößen gegen das Gebot einer freien und geheimen Wahl, die für die Gültigkeit der Wahl unbeachtlich wären, keine rede sein.
2.3 Bei der Kennzeichnung der Stimmzettel der Stichwahl für sechs Personen unter Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt (siehe 1.2.3) liegt ein objektiver Wahlrechtsverstoß des Briefwahlvorstandes vor, der zur Zurückweisung der Wahlbriefe hätte führen müssen (§ 74 Abs. 2 Nr. 3 GLKrWO).
2.4 Die sieben Wahlbriefe, die keinen Wahlschein enthielten (siehe 1.2.4), durften nicht geöffnet werden, um dort nach dem Wahlschein zu suchen; sie wären zurückzuweisen gewesen (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 GLKrWO).
2.5 Das gleiche gilt bei den vertauschten Versicherungen an Eides statt bei den zwei Ehepaaren und bei dem gefundenen Wahlschein eines zugelassenen Wahlbriefs ohne Versicherung an Eides statt (siehe 1.2.5).

2.6 Die zwei Stimmzettel, die auf der Rückseite beschriftet sind (siehe 1.2.6), müssen für ungültig erklärt werden (§ 86 Abs. 1 Nr. 4 GLKrWO)
3. Wie oben dargelegt, sind Wahlrechtsverletzungen nachgewiesen. Diese Wahlrechtsverletzungen sind in ihrer speziellen und unmittelbaren Folge geeignet, ein anderes Wahlergebnis herbeizuführen (Art. 50 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG).
Zuerst müssen die Stimmen der 18 Wahlbriefe (Summe aus II 2.3 bis II 2.5), die hätten zurückgewiesen werden müssen, fiktiv beim gewählten Bewerber abgezogen werden. Er erhält damit 7.688 Stimmen. Dann sind beim Bewerber Piller zwei Stimmen (siehe 1.2.6) abzuziehen. Er erhält damit 7.631 Stimmen. Die Differenz beträgt damit 57 Stimmen.
Es ist nicht auszuschließen, dass die ca. 70 Wähler, die bei der Briefwahl nicht geheim abgestimmt haben, bei geheimer Wahl die Stimme nicht dem Bewerber Bürgel, sondern dem Bewerber Piller gegeben hätten.
Bei der Prüfung, ob das Ergebnis einer Bürgermeisterwahl anders hätte ausfallen können, sind die Stimmen, die bei Einhaltung der wahlrechtlichn Vorschriften möglicherweise für den unterlegenen Bewerber abgegeben worden wären, nicht etwa als "ungültig" zu behandeln und nur dem gewählten Bewerber abzuziehen, sie sind vielmehr zusätzlich der Stimmenzahl des unterlegenen Bewerbers hinzuzuzählen. Würde der Unterlegene damit mindestens die gleiche Stimmenzahl erreichen wie der Gewählte , so ist das Wahlergebnis verdunkelt (VGH n. F. 14,47). Deshalb kann im vorliegenden Fall nicht ausgeschlossen werden, dass der Bewerber Piller in der Stichwahl mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hätte.
4. Liegen erwiesene Wahlrechtsverstöße vor und ist es möglich, dass deshalb ein anderes Ergebnis zustande gekommen wäre, darf eine Wahl nur dann für ungültig erklärt werden, wenn ein richtiges Ergebnis durch eine berichtigung nicht herbeigeführt werden kann (Art. 50 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG).
Ein richtiges Ergebnis kann durch eine Berichtigung nicht erreicht werden, da die Anzahl der Stimmen für die beiden Bewerber, die sie bei ordnugsgemäßer Durchführung der Wahl erhalten hätten, nicht zu ermitteln ist.
5. Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Dachau war deshalb wegen erwiesener Wahlrechtsverstöße, die ein falsches Ergebnis herbeigeführt haben, das nicht berichtigt werden kann, von Amts wegen insgesamt für ungültig zu erklären. Ob weitere Wahlrechtsverstöße vorliegen oder sich noch aus den laufenden Ermittlungen erweisen werden, kann dahinstehen.
Gleichzeitig war gemäß Art. 51 Satz 3 GLKrWG die Ungültigkeitserklärung auch auf die Wahlanfechtung zu erstrecken.
6. Bei einer Ungültigkeitserklärung der Wahl ist das Wahlverfahren gemäß Art. 52 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG grundsätzlich nur so weit zu erneuern, wie die festgestellten wahlrechtlichen Verstöße reichen. Die Wahlrechtsverstöße wurden, soweit sie geeignet sind, ein anderes Ergebnis herbeizuführen, im Zusammenhang mit der Briefwahl zur Stichwahl begangen. Die bei der Wahl am 3. März 2002 begangenen Wahlrechtsverstöße haben keine Azswirkung auf das Ergebnis. Das LA wird nach Eintritt der Bestandskraftdieses Bescheids eine Nachwahl anordnen, die mit der Benachrichtigung der Wahlberechtigten auf der Grundlage der auf den neuesten Stand gebrachten Wahlverzeichnisse zur Stichwahl beginnt. Sollte allerdings zwischen der Nachwahl und dem ursprünglichen Twermin der Stichwahl (17. März 2002) mehr als ein Jahr liegen, wird das LA die Erneuerung des gesamten Wahlverfahrens anordnen (Art. 52 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GLKrWG ).
7. Die Entscheidung über die Kostenfreiheit beruht auf Art. 3 Abs. 1 Nr. 12 KG
Es folgt Rechtsbehelfsbelehrung: Klagefrist gegen diesen Bescheid = 1 Monat. Gerichtsort: Verwaltungsgericht München.

Mara:

Was willst du damit sagen, ottifant ?

 
11.09.02 13:36
Glaubst du wirklich, hier interessiert sich jemand für Dachau ?
ottifant:

Aber Mara in Dachau ist es festgestellt worden

 
11.09.02 13:49
in anderen Gemeinden nicht, noch nicht.
Was ich damit sagen will siehst Du dort:

http://www.ariva.de/board/132862/...d.m?a=all&jump=780192&#jump780192

Würde sagen Dein Hr. Stoiber hat ein Problem in Dachau

Mara:

Das habe ich mir doch gedacht !

 
11.09.02 13:53
Billige Propaganda ! Herr Stoiber wird damit gar kein Problem haben, weil er grundehrlich ist ! Stell doch mal Artikel über deine Genossen in Köln ins Board, Ottifant. Dann wirst du glaubwürdiger. Ich mag deine völlig einseitige "Berichterstattung" gar nicht. In welchem Bundesland lebst du eigentlich. Lass mich raten - MeckPomm. Bist du vielleicht bei den Grünen oder sogar in der PDS ?  
Rexini:

@ mara

 
11.09.02 13:58
was meinst du mit " wer interessirt sich für dachau"
dachau kennt die ganze welt und hat die ganze welt verändert.
aber sonst lebt es sich ganz gut hier bis auf die vielen turisten die die öffendlcihen verkehrsmittel verstopfen.

und das mit dem wahlbetrug ist beschämend für uns  
ottifant:

Billige Propaganda

 
11.09.02 14:01
Liebe Mara, daß Deine CSU Wahlbetrug in Dachau gemacht hat steht
nunmal fest. Das der CSU Oberbürgermeister nicht zurücktreten will
leider auch ---Tatsachen---
Wahlbetrug ist Mord an der Demokratie
Mara Du bist in schlechter Gesellschaft

Laß es besser mit Deiner Wahlwerbung

P.S
Ich lebe in Bayern!

Und will mit solchen Verbrecher nichts zu tun haben

Thomastrada.:

Gut ist auch, dass vor allem mara immer von

 
11.09.02 14:02
allen Seiten Bericht erstattet!

Gruß,
T.
Mara:

Wenn es wirklich feststeht, dass er betrogen hat,

 
11.09.02 14:08
muss er sofort aus der Partei geworfen werden. Ich kenne da keine Gnade. Du vergisst aber, Ottifant, dass es immer solche Einzelfälle geben wird. Ich habe mich deshalb auch für die Einrichtung einer Partei-Polizei eingesetzt. Es gibt immer wieder Individuen, die auf Kosten unserer erfolgreichen Partei Karriere machen wollen. Das muss verhindert werden. Damit will ich aber nicht sagen, dass der OB wirklich schuldig ist. Wenn du tatsächlich in Bayern lebst, Ottifant, solltest du es auch lieben. Für Thomastradamus sind diese Zusammenhänge wahrscheinlich wieder zu hoch !
taos:

Wer Bayern liebt,

 
11.09.02 14:10
wählt die SPD!

Taos
Mara:

Du bist auch nur ein Neider, Taos !

 
11.09.02 14:13
Wahrscheinlich lebst du in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder einem ähnlich rückständigen Land und wünscht uns vor lauter Neid die Pest. Ich kenne das !
ottifant:

Mara die beide waren in U-Haft

 
11.09.02 14:14
dort haben sie es zugegeben und stehen aber noch auf den Wahlzettel
und werden dort leider auch noch stehen, weil die CSU entgegen aller
Vernunft es so will.
Mara wenn der OB nicht zurücktritt wird es so schnell keine Neuwahlen geben
Also sei ein liebes Mädchen und räume mal dort den Sauhaufen auf.
Danke!

Dann erst darfst Du hier wieder einen Deiner CSU Wahlpropaganda zum
bessen geben
Mara:

Ottifant, Dachau ist nicht Bayern und Bayern

 
11.09.02 14:16
ist nicht ganz Deutschland. Ich interessiere mich nicht für Kommunalpolitik. Aber ich werde noch heute meine Freunde befragen. Meine kompromisslose Haltung habe ich dir ja oben erläutert.  
ottifant:

So liebe mara nachdem wir das geklärt

 
11.09.02 14:21
haben, darfst Du Dich bei mir entschuldigen.


Du darfst Deine kompromisslose Haltung auch weiterhin behalten,
aber objektiv bitte.
Will heißen: auch mal über den Tellerrand schauen.
Gruß
zombi17:

Ich verstehe gar nicht , warum

 
11.09.02 14:27
Ihr Euch noch mit dem kleinen Stinkstiefel unterhaltet.
Die Tussi hat doch voll die Macke!



Wahlbetrug in Dachau 780362
taos:

Nein mara,

 
11.09.02 14:29
ich wohne in Bayern. Aber in den "rückständigen Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen" gibt es so einen Wahlbetrug nicht.

Aber wer solche Ansichten vertritt ist wirklich rückständig.

Taos
Mara:

Ottifant, warum soll ich mich bei dir

 
11.09.02 14:33
entschuldigen ? Ich stehe für Fehler, die ich mache ein. Aber welchen habe ich gemacht. Selbst wenn alles stimmt, was du geschrieben hast, darf ich doch wohl fragen, warum du es eigentlich geschrieben hast. Ich glaube, du willst eine Kleinigkeit hochspielen, um Herr Stoiber zu schaden, der an den Vorgängen persönlich völlig unschuldig ist.

Fake Zombi, halt die Klappe, sonst machst du mit meinem Regenschirm Bekanntschaft !
zombi17:

Komm doch her , Blödbacke

 
11.09.02 14:34
ottifant:

Mich wundert es das meine politischen

 
11.09.02 14:35
Freunde noch keine geistreiche Bemerkung hier gepostet
haben.
Sonst sind sie immer gleich zu Stelle.
Schade *schadeaberauch*

Naja ist wohl ein zu heißes Eisen.
CSU Kanzlerkandidat kann es nicht verhindern, na wenn er das
schon nicht kann, was kann er denn überhaupt????????????
ottifant:

Mara

 
11.09.02 14:38
Du hast mich verletzt:
Billige Propaganda

Hier was zum lesen:

Die CSU solle sich von den beiden schwarzen Schafen auf der schwarzen Liste distanzieren, forderte daher die örtliche Junge Union (JU) ihre Mutterpartei auf. Doch sehr zur Freude der politischen Gegner von Grünen über SPD und FDP bis zu den Freien Wählern erteilten die christsozialen Altvorderen dem Nachwuchs eine Abfuhr und distanzierten sich „ausdrücklich“ von dem JU-Vorstoß. „Dachauer CSU hält zu ihren Wahlfälschern“, titelte eine Münchner Zeitung. Auch nicht zum Ansehen der CSU hat beigetragen, dass ihr Oberbürgermeister Peter Bürgel die vom Landratsamt ebenfalls angeordnete Nachwahl des Stadtoberhaupts durch eine Klage beim Verwaltungsgericht blockiert hat.
Die Bayern-SPD ist bemüht, den Dachauer Wahlskandal dem CSU-Chef und Kanzlerkandidaten Stoiber persönlich anzukreiden. Stoiber wolle auch schnelle Nachwahlen zum Oberbürgermeister, heißt es aus CSU-Kreisen. Doch Bürgel zum Verzicht auf Rechtsmittel zu bewegen, ist offenbar selbst dem Parteichef und Kanzlerkandidaten nicht gelungen.

Mara:

Gut, Ottifant, die billige Propaganda

 
11.09.02 14:40
nehme ich zurück und entschuldige mich. Wie du siehst, ist man aber in der CSU aktiv geworden. Da wird nichts unter den Teppich gekehrt.
Guido:

@mara

 
11.09.02 14:41
ich wollte mich bei Dir bedanken! Eigentlich hatte ich ja vor, bei der Wahl für einen Politikwechsel zu stimmen, aber wenn alle aus der CSU so intolerant mit anderen Meinungen umgehen wie Du, bleibt mir doch gar keine andere Wahl, als meine Meinung grundlegend zu ändern.
Da ich ja außerdem in einem der "rückständigen Länder" lebe, wollen die Parteien mit dem "C" im Namen meine Stimme ja gar nicht.
Eine bessere Wahlkampagne für die SPD als Deine Bemerkungen hätte keiner hingekriegt!
 
ottifant:

Mara

 
11.09.02 14:43
Ich bin sehr einfälltig, deshalb meine bitte, kannst du mir erklären,
was und wie aktiv man in der CSU ist???
Die Verbrechen stehen immernoch auch dem Wahlzettel.
Und sei bitte ehrlich, nicht die CSU hat diesen Skandal aufgedeckt.
Mara:

@Ottifant und guido

 
11.09.02 14:49
Ottifant: du schreibst selber, die JU fordert, man solle sich von den schwarzen Schafen distanzieren. Man wird es auch tun, Ottifant. Da bin ich mir sicher. Schwarze Schafe vom Wahlzettel zu streichen, ist nicht so leicht möglich. Manchmal gar nicht mehr. Ich bedaure das. In einer großen Partei kommen auch Pannen vor. Ich lege aber großen Wert darauf, zu sagen, dass z.B. bei der SPD wesentlich mehr Pannen vorkommen als bei uns. Dass wir selber diesen Skandal aufgedeckt haben, habe ich nicht behauptet. Ich findes es ja gut, dass auch andere aufpassen. Deshalb habe ich ja die Partei-Polizei gefordert.

Guido, die Masche kenne ich. Du willst mich zum Schweigen bringen. In Wirklichkeit bist du in der SPD oder sogar bei den Grünen und hast Angst, wenn hier jemand klar und deutlich die Wahrheit schreibt.  
marinus:

@ ottifant

 
11.09.02 14:54
Hallo,

ottifant; was hat Stoiber mit der OB Wahl in Dachau zu tun?
Warum verwehrst Du einem OB sich zu wehren, der selber definitiv keinen Wahlbetrug begangen hat?
Du scheinst Dich aber naeher mit diesem Gebiet zu beschaeftigen. Wie sieht die Rechtslage denn in Wuppertal aus, bei der der SPD OB selber (und nicht irgendjemand aus der Partei) strafrechtlich relevanten Amstmissbrauch betrieben hat und auch gegen seine Amtsenthebung vorgegangen ist?

Kollektivschuld kennen wir Deutschen nur bei einem Thema...

gruss
Rinus
zombi17:

....

 
11.09.02 14:56
Thomastrada.:

"Schwarze Schafe" find ich ein sehr schönes

 
11.09.02 14:58
Wortspiel! ;-)

Gruß,
T.
Guido:

@mara

 
11.09.02 15:06
also mal zur Klarstellung: Ich würde nie in eine Partei eintreten!!
Zum Schweigen bringen möchte ich Dich auch nicht, ich respektiere die Meinungen anderer, auch wenn ich nicht die gleiche Meinung vertrete.
In der SPD gibt es genug Skandale - genauso wie in der CDU/CSU.
Daher bin ich mir doch recht unschlüssig ob ich Not oder Elend wählen soll, oder überhaupt wähle - getreu meinem Wahlspruch: Die Tröge bleiben die gleichen - nur die Schweine wechseln!!
ottifant:

Hallo Rinus

 
11.09.02 15:09
Er hat dort für schnelle Neuwahlen sorgen wollen,
dies kann man aber nicht behaupten, da es schon einige
Monate her ist. Er Stoiber wollte den OB bewegen zurückzutreten,
um auch diese OB Wahl zu wiederholen.
Da in einer Demokratie es notwendig ist freie geheime Wahlen
durchzuführen, sollte man soviel Anstand haben, dies durch  Neuwahl
herbeizuführen und nicht durch Wahlfälschung und Wahlbetrug.
Der OB selbst will mit diesem Betrug nichts zu tun haben???
OK dann hat er dafür zu sorgen, daß alles aufgeklärt wird.
Mit welchem Recht ist er denn OB???
Wenn dem anderen die Stimmzettel geklaut werden???


Wuppertal soll die Staatsanwaltschaft Polizei und Presse weiter
klären in wie weit dort Amtsmissbrauch betrieben worden ist.

Was ich nicht will ist Vorverurteilung in aller Form

Gruß Otti
vega2000:

Mal etwas zu Spendenquittungen

 
11.09.02 17:19
Hans Peter Juretzki ist 49 Jahre alt. Er kommt aus einer Bickendorfer Arbeiterfamilie und hat Starkstromelektriker ge-lernt. Seit 1973 ist er SPD- Mitglied. Ein bisschen sieht er aus wie Jürgen von der Lippe, nur etwas weicher und sympathi-scher. Und er spricht dieses wunderbar fröhlich dahinplätschernde Kölsch.

Ihn hat der Kölner Klüngel doppelt getroffen. Er ist der Geschäftsführer des „Arbeitskreises für das Ausländische Kind“. Und weil sein Vorgänger eine Viertel Million Euro unterschlagen hat, kann Hans Peter Juretzki nicht mehr viel bewerkstelligen für das ausländische Kind. Er ist halt „noch am Abbezahlen“, wie er sagt.

Peter Juretzki ist aber außerdem auch noch der stellvertretende Ortsvereinsvorsitzende der SPD von Bickendorf-Ostendorf. Und jetzt hat er es wie viele Genossen in NRW wirklich schwer, Wahlkampf zu machen. Als alle Plakate und Werbeflyer gedruckt waren, musste der ursprüngliche Kandidat für Bicken-dorf/Ostendorf zurücktreten, weil ihm in einem Parteiordnungsverfahren nachge-wiesen wurde, dass auch er eine Spendenquittung von 3000 Mark angenommen hat. Weil er einer der ersten war, bei dem die Partei das durchexerziert hat, musste er tatsächlich gehen. Andere, die später drankamen, durften bleiben, auch wenn sie höhere Quittungen angenommen oder ausgestellt hatten. Die Journalisten haben irgendwann eben nicht mehr so genau hingeschaut.

„Das klingt jetzt wieder so, als ob das in Köln alles so ein fieser Klüngel ist“, sagt Hans Peter Juretzki. „Ist es aber im Prinzip nicht. Nicht mehr jedenfalls, als überall anderswo auch.“

Das Prinzip erklärt Juretzki so: „Jeder Übungsleiter und jeder Vereinsvorsitzende im Land bezahlt doch nur noch mit Spendenquittungen. So finanzieren sich doch alle gemeinnützigen Vereine ihre Eigenmittel.“

Und jetzt schauen sich die Reporterin und der stellvertretende Ortsvereinsvorsitzende nach einander sehr erstaunt an: Alle Vereine finanzieren ihre Eigenmittel über Spendenquittungen?

Hans Peter Juretzki kann sehr freundlich schauen, als wollte er sagen: So blöd können Sie doch nicht sein, wenn Sie bei einer großen Zeitung arbeiten, dass sie das nicht wissen.

Mit Spendenquittungen bezahlen, das geht offenbar so: Die Kapelle beim Bickersdorfer Vedelfest zum Beispiel nimmt normalerweise 500 Euro. Denen sagt man dann: Die 500 Euro kriegst du nicht. Du kriegst dafür eine Spendenquittung, auf der steht „1000 Euro erhalten und 1000 Euro gestiftet“.

Und dann können die ihre fiktiven 1000 Euro von der Steuer absetzen und haben so indirekt 500 Euro bekommen?

„Genau. Und ich halte das auch für legitim. Anders würde es doch gar nicht mehr funktionieren in diesem Land.“

Und weil es anschließend ein wenig nachdenklich und still geworden ist im Konferenzraum der Arbeitsgemeinschaft für das ausländische Kind, sagt Peter Juretzki auch noch mit kindlichem Trotz in der Stimme: „Helmut Kohl hat bis heute nicht gesagt, wo seine Flocken her sind.“

Auszug aus der SZ vom 7.9.02, ("Ausgebrannt und Ausgebrannt")
Wahlbetrug in Dachau 780713
ottifant:

Hallo Vega

 
11.09.02 19:52
Kann ich Dich überreden mit nach Neu-Ulm zu kommen???
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