VORSICHT! Privat surfen am Arbeitsplatz


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ribald:

VORSICHT! Privat surfen am Arbeitsplatz

 
07.03.02 19:31
Privat surfen am Arbeitsplatz

Diese Gerichtsurteile
sollten Sie kennen  
     
Sie surfen gern privat am Arbeitsplatz? Dann sollten Sie unbedingt diese drei Urteile kennen.

Urteil 1

Ein Mitarbeiter surfte pro Jahr 80 bis 100 Stunden privat im Internet. Der Arbeitgeber sprach eine außerordentliche Kündigung aus.
Das Arbeitsgericht Wesel entschied: Der Mitarbeiter konnte nicht unbedingt wissen, dass privates Surfen nicht erlaubt ist. Die Kündigung ist rechtswidrig. Der Arbeitgeber hätte den Arbeitnehmer abmahnen und ihn so auf den Arbeitsvertragsverstoß hinweisen müssen. (Az.: 5 Ca 4021/00).

Urteil 2

Ein Arbeitnehmer speicherte Porno-Bilder auf seinem Computer. Und dass, obwohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorher vereinbart hatten, dass die Speicherung von Dateien mit gesetzwidrigem, rechtsradikalem und pornographischem Inhalt untersagt ist. Die Folge: fristlose Kündigung.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf entschied: Die außerordentliche Kündigung ist gerechtfertigt. (Az.: 4 Ca 3437/01).

Urteil 3

Die Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei schrieb und empfing am Arbeitsplatz private E-Mails über das Internet. Ihr Chef kündigte ihr fristlos. Das Arbeitsgericht Frankfurt entschied: Die Kündigung ist unwirksam. Eine Abnahnung wäre in diesem Fall ausreichend gewesen. (Az.: 5 Ca 4459/00)


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Schnorrer:

Haha. IT-Policy vorher verschicken, das ist die

 
07.03.02 19:37
Voraussetzung für Arbeitgeber.


Nicht unterschreiben ist die Waffe des Arbeitnehmers.
Antworten
ribald:

nö ......

 
07.03.02 19:44
 
                       
                                  VORSICHT! Privat surfen am Arbeitsplatz 601756bild.de/service/archiv/2002/mar/07/news/...s_0204384_v001.jpg" style="max-width:560px" >
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