Unter:
Investition in Erbbaurechtsgrundstücke
Frankfurt O. - Gewerbeflächen
* Gewerbe und Produktionsflächen
* Bestellung von Erbbaurechten mit anschließendem Erwerb des Grundstücks
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Sehr geehrte Aktionäre,
sehr geehrte Freunde und
Partner unseres Unternehmens,
nach mehr als einjähriger Amtszeit als alleiniger Vorstand der Vivacon AG ist es meine Aufgabe, Ihnen die Geschäftszahlen der Vivacon AG für die Geschäftsjahre H2008 und 2009 vorzulegen. Die Jahre 2008 und 2009 gehören mit Sicherheit zu den schwierigsten der Vivacon AG. Während andere Wetten auf das baldige Aus der Vivacon AG abgeschlossen hatten, haben mein Team und ich um die Zukunft der Vivacon AG gekämpft.
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Dennoch: was wir bis hierhin erreicht haben, macht uns, was die Zukunft anbelangt, sehr zuversichtlich. Seit ich die Vivacon AG als Alleinvorstand übernommen habe, hat sich der Aktienwert – zugegebenermaßen auf sehr niedrigem Niveau, nimmt man die Vergangenheit als Maßstab – deutlich positiv entwickelt. Gelingt es uns, den eingeschlagenen Weg weiter umzusetzen, bin ich jedoch sehr zuversichtlich, nicht nur in Bezug auf die Entwicklung des Unternehmens, sondern auch was den Wert der Aktie anbelangt.
"Während andere Wetten auf das baldige Aus der Vivacon AG abgeschlossen hatten"
Meine der Herr Meyer hiermit die Shortys?
Also aus meiner Sicht ist Herr Meyer der richtige Mann um dieses Unternehmen wieder profitabel zu machen. Bei mir hat er auf jeden Fall viel Vertrauen geschaffen.
ich will hier nur alle Leerverkäufer warnen!
Der Short Squeeze wird kommen!
Vivacon ist ein riskantes Invest! Ich emfehle jedem Anfänger lieber abzuwarten und bei über 3€ einzusteigen!
Keine Kaufempfehlung, nur meine Meinung!
sehr interessant ist auch die Tagesordnungsübersicht für die HV am 15.04.2010
Punkt 12 : Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien!
HV am 15.4.10
Punkt 12 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien!
Eigene Aktien:
Deutlich zu unterscheiden ist der Kauf eigener Aktien (der oft als Aktienrückkauf bezeichnet wird) von dem eigentlichen Aktienrückkauf, bei dem sich der absolute Stückbestand an ausgegebenen Aktien (und somit auch das Grundkapital) durch das gleichzeitige Vernichten der gekauften Aktien verändert, was beim Kauf eigener Aktien nicht der Fall ist. Da eigene Aktien nicht dividenden- und stimmberechtigt sind, hat der Kauf eigener Aktien jedoch die effektive Wirkung einer Kapitalherabsetzung. Dieses führt auch dazu, dass beim Wiederverkauf der eigenen Aktien zwar keine wirkliche Kapitalerhöhung, jedoch von den Auswirkungen her eine quasi-Kapitalerhöhung erfolgt, wodurch den Altaktionären auch grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen ist.
Während in vielen anderen Ländern der Kauf eigener Aktien schon seit vielen Jahren erlaubt ist, ist es Aktiengesellschaften in Deutschland erst seit dem 5. März 1998 durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich erlaubt, eigene Aktien zu erwerben. Dabei ist zu beachten, dass das jeweilige Unternehmen zum einen nur maximal 10% der eigenen Aktien erwerben darf und die jeweilige Hauptversammlung dem Kauf auch zustimmen muss[2].
Kommt es zu einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten, so sind die eigenen Aktien eines Unternehmens genau wie von der Dividende auch von diesen ausgeschlossen. Das bedeutet, dass eine Gesellschaft, die eigene Aktien hält, bei einer Emission von Bezugsrechten nicht das Recht erhält, eigene Aktien vorteilhaft zu zeichnen.
Da jeder Verkauf eigener Aktien eine quasi-Kapitalerhöhung darstellt, muss beim Wiederverkauf der erworbenen eigenen Aktien grundsätzlich auch den bestehenden Aktionären das Bezugsrecht gewährt werden. Dieses kann jedoch durch einen entsprechenden Beschluss auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ausgeschlossen werden, was dann entsprechend in der Satzung des Unternehmens zu vermerken ist.
Die direkte Zeichnung von Jungen Aktien bei einem Börsengang oder einer Kapitalerhöhung von der emittierenden Gesellschaft oder verbundenen Unternehmen ist nicht zulässig.[3]
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Dabei hat das Deutsche Aktieninstitut (DAI) im Jahr 1999 ermittelt, dass die wichtigsten Gründe für den Erwerb eigener Aktien für deutsche Firmen sowohl die Nutzung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung als auch die Ausschüttung überschüssiger Liquidität und die Optimierung der Kapitalstruktur sind.[4]
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