Ich dachte, ich hätte das mit den Aktienverlusten einigermaßen
verstanden.
Eben erhalte ich einen Anruf und verstehe die Welt nicht mehr.
Versuche mal den Sachverhalt so kurz wie möglich zu schildern.
Für 2000 hatte eine Bekannte Spekugewinne innerhalb Frist von ca 10 000,- DM angegeben.
Wegen besonderer Umstände (Investitionen) war aber ihr nach Abzug
aller möglichen Posten verbleibendes Einkommen nur knapp über Null.
Inklusive der Aktiengewinne von 10 Tausend lag sie also unter dem Existenzminimum
und mußte daher keine Steuern zahlen.
So weit so gut (bzw. schlecht, denn so viel Geld hatte sie ja wegen schlechter Auftragslage
gar nicht eingenommen).
Für 2001 machte sie Spekuverluste von ca 15 000,- DM geltend (schon unter Berücksichtigung
von Halbeinkünfteverf.).
Da sie mit ihrem Einkommen um 12 000,- DM lag, zahlte sie auch diesmal keine Steuern.
Die 15 000,- machte sie als Verlustvortrag geltend und so wurde das auch auf dem Bescheid
vor ca. 2 Wochen akzeptiert.
Nun erhält sie heute einen neuen Bescheid für 2000, in dem die bisherigen Spekugewinne
mit 10 000,- Verlust verrechnet werden. Ihre zu berücksichtigenden Spekugewinne für 2000
sind also jetzt 0.
Dafür hat sie aber nur noch einen Verlustvortrag für die Zukunft von 5 000,- DM.
Hat es hier Gesetzesänderungen gegeben?
Ich war mir völlig sicher, daß ein aktuell entstehender Verlust auf Antrag zurückverechnet
werden KANN, ansonsten aber komplett für die Zukunft vorgerechnet werden darf.
Wer sich hiermit gut auskennt, würde mir einen großen Gefallen mit seiner Stellungnahme
tun.
Gruß
baanbruch