Denn die Eurobonds genügen den Anforderungen der Verfassungsrichter noch mehr als der Rettungsschirm. Kauft nämlich die EZB diese Eurobonds in Notfällen an, wie das die FED, die britische Notenbank oder die japanische Notenbank auch tun, werden keine Schulden anderer Staaten übernommen. Und von dieser Prämisse, dass die EZB im Notfall kauft, ist nun einmal auszugehen – das ist seit einiger Zeit schlüssig.
Wie wir an den Renditen von US-Staatsanleihen und japanischen Staatsanleihen sehen können, preisen die Märkte in Währungsräumen mit dieser Ankaufsannahme kein Bonitätsrisiko ein, was immer auch irgendwelche Schwachköpfen von „Rate“-Agenturen bei diesen Staatsanleihen raten – wenn sie während ihrer Arbeitszeit Kreuzworträtsel lösen würden, wäre ihre Beschäftigung effektiver als die Bewertung von Staatsanleihen. Und das Nichteinpreisen eines Bonitätsrisikos wäre auch bei Eurobonds der Fall, sodass Eurobonds die Zinskosten für Deutschland nicht steigern würden. Alle anderen Behauptungen stammen von Ahnungslosen in Sachen Kapitalmarkt oder gezielt lügenden verbohrten Ideologen.
Eine andere Frage ist, ob ein beliebiger Zugang zu Eurobonds gewährt werden sollte. Das verneine ich, man sollte diesen Zugriff nicht einmal auf 60% des BIP, sondern sogar auf 50% beschränken. Das würde einerseits die Belastung von Griechenland reduzieren und noch ausreichend Anreiz für Schuldenreduzierungen bieten. Der Rettungsschirm müsste unter diesen Bedingungen weiter bestehen, könnte aber kleiner sein und früher vielleicht sogar verschwinden.