Schadenersatz-Klage gegen Börsenbrief-Redakteur über 3,45 Mio. Euro abgewiesen
Bonn (pts/12.02.2008/09:00) - Das LG Berlin hat mit rechtskräftigem Urteil vom 30.10.2007 (Az.: 27 0 640/07) eine Schadenersatzklage der Berliner Merliniveau GmbH gegen den Chefredakteur des Börsenbriefs "Nebenwerte Insider" (www.nebenwerte-insider.de), Matthias Schrade, abgewiesen.
Matthias Schrade spricht im "Nebenwerte Insider" neben Kaufempfehlungen regelmäßig auch Warnungen vor Aktien aus. So warnte er im Editorial der Ausgabe Mai 2007 vor Aktien von Unternehmen, die die Merliniveau GmbH nach eigenen Angaben an die Börse begleitet hat.
Die Merliniveau GmbH verklagte daraufhin Matthias Schrade auf Unterlassung und Schadenersatz. Durch die gewählten Formulierungen würde ihr u.a. der Verdacht einer Straftat unterstellt. Da sie durch die Berichterstattung zudem einen Beratungsvertrag verloren habe, müsse der Beklagte den hierdurch entstandenen Schaden ersetzen, den die Klägerin mit 3,45 Mio. Euro bezifferte.
Das LG Berlin wies die Klage im vollen Umfang ab. Die Öffentlichkeit habe zwecks effektiven Anlegerschutzes ein Interesse an der transparenten Darstellung von Kapitalanlagen und anlegergerechter Beratung. Hierbei seien auch einprägsame und starke Formulierungen hinzunehmen. Die Äußerungen des Beklagten seien lediglich die konsequente Schlussfolgerung aus der vorangegangenen und mit Fakten untermauerten Warnung vor Produkten aus dem Haus der Klägerin.
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