Heute wurde der Börsenbriefherausgeber, Investmentberater und frühere Moderator einer TV-Börsenshow, Markus Frick, vom Landgericht Heidelberg antragsgemäß zur Zahlung von Schadensersatz in fünfstelliger Höhe an einen geschädigten Abonnenten wegen erlittener Kursverluste verurteilt. Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei PPR & PARTNER vertritt neben dem erfolgreichen Kläger ca. 50 weitere Mandanten in Schadensersatzangelegenheiten gegen Frick, der die börsentäglich erscheinende „Markus Frick Email-Hotline“ herausgibt. „Unsere Mandanten sind bzw. waren sämtlich Abonnenten der E-Mail-Hotline“, so der Managing Partner von PPR & PARTNER Dr. Theo Rauh, LL.M. „Soweit uns bekannt ist, handelt es sich um das erste Urteil gegen den früheren Bäckermeister Frick wegen falscher bzw. unzulänglicher Information und Beratung der Abonnenten über die empfohlenen Unternehmen“, so Rauh weiter. „Gegen Frick sind zahlreiche weitere Schadensersatzklagen anhängig. Alleine durch PPR & PARTNER wurden bislang bereits 10 Klagen eingereicht. Aufgrund des heutigen Urteils rechnen wir mit einer weiteren Klagewelle. Die kumulierten Streitwerte könnten unter Umständen leicht einen zweistelligen Millionenbetrag erreichen.“ Zwar können gegen das heutige, vollumfänglich obsiegende Urteil Rechtsmittel eingelegt werden. „Unser Mandant wird die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils jedoch nunmehr unverzüglich betreiben“, betont Rauh.
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