finanziell mindest genauso ertragreich wie das Abkommen. Und selbst wenn es nicht so wäre, wäre der Ankauf von Steuerdaten vorzuziehen.
Denn es würde jederman(n)/frau für absurd halten, wenn sie Bankräuber/Bankräuberinnen duch die Einzahlung auf ein anonymes Kunden von ihrer Straftat freikaufen könnten. Aber bei der Steuerstraftaten scheint man diese Skupel nicht zu haben, obwohl die Bankräuber/Bankrräuberinnen vermutlich wesentlich stärker in einer Klemme steckten als die Steuerkriminelle wie Flick oder der zum Winkel.