@Etelsen, Vaioz, danke für das Feedback. Da off-topic belasse ich es mal bei der Aussage, dass ich das nutzen werde wo es reinpasst und den Sprachfluss nicht kaputt macht (ist leider oftmals der Fall).
@JanOliver, dem ist leider nicht so - der WSF kann jederzeit ohne Beschränkung wandeln, siehe u.a. Text von der aoHV. Hätte mich auch gewundert, der Deal war ja „Milliarden gegen Sperrminorität falls notwendig“.
„Dem WSF (oder dessen Rechtsnachfolger, z.B. nach Abtretung) wird das Recht eingeräumt, die durch den eingerichteten WSF-Aus- schuss nach § 20 Abs. 1 Satz 2 StFG in seiner Sitzung am 2. Dezember 2020 bewilligte Vermögenseinlage des WSF in Form einer stillen Beteiligung an der Gesellschaft in Höhe von EUR 420.000.000,00 (die „Stille Einlage I“) jederzeit (einmalig oder mehrmals) vollständig oder teilweise in bis zu 420.000.000 neue, auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie umzutauschen (Umtauschrecht im Sin- ne von § 10 Abs. 2, § 7a Abs. 1 Satz 1 WStBG). Die neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag (§ 9 Abs. 1 AktG) in Höhe von EUR 1,00 ausgegeben. Das Umtauschverhältnis beträgt 1:1, d. h. je EUR 1,00 Nominalbetrag umgetauschter Stille Einlage I wird je eine neue Stückaktie ausgeben.
Das vorbezeichnete Umtauschrecht ist in der Weise beschränkt, dass der WSF (oder dessen Rechtsnachfolger, z. B. nach Abtretung) die Stille Einlage I stets nur in der Höhe in neue Stückaktien umtauschen darf, dass die gesamte Beteiligungshöhe des WSF (unter Hin- zurechnung aller weiteren vom WSF gehaltenen Aktien) an dem nach Umtausch erhöhten Grundkapital der Gesellschaft zu keinem Zeitpunkt mehr als 25 % zuzüglich einer Aktie beträgt.
(…)
Das Umtauschverhältnis beträgt 1:1, d.h. je EUR 1,00 Nominalbetrag umgetauschter Stille Einlage I wird je eine neue Stückaktie ausgeben. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie der WSF (oder dessen Rechtsnachfolger, z.B. nach Abtretung) von seinem Umtauschrecht Gebrauch macht.“
Quelle: www.tuigroup.com/damfiles/default/...a00462fcb5994f66aeab.pdf
Bleibt also mE weiterhin die spannende Frage, ob der Bund sich die Milliarde entgehen lässt. Wahrscheinlich müsste man aber auch die Konditionen der Stillen Einlage kennen - vllt hat TUI ja das Recht der jederzeitigen Rückzahlung der 420 Mio und dann wäre spannend, was mit dem Wandlungsrecht passieren würde wenn TUI die Rückzahlung avisiert. Also Steuerzahler habe ich natürlich eine klare Präferenz: der WSF ist mit meinem Steuergeld ins Risiko gegangen - wenn es dann Upside gibt will ich, dass der Bund das auch für mich mitnimmt. Die USA haben damals nen guten Schnitt gemacht bei den Zwangskapitalisierungen der US Banken.