München, 24. Oktober 2005 - Der Internet-Reisevermittler Travel24.com AG setzt die wirksam gewordene Herabsetzung des Grundkapitals nunmehr um. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien aus der Kapitalherabsetzung (neu: ISIN DE000A0FAP75; neue WKN A0F AP7) im geregelten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 02.11.2005 aufgenommen. Die Notierung der alten Stückaktien (bisher: ISIN DE 0007487506) wird mit Ablauf des 01.11.2005 eingestellt.
Herabsetzung des Grundkapitals nach §§ 229 ff. AktG. Die Hauptversammlung der Travel24.com AG vom 03. August 2005 hat beschlossen, in einem ersten Schritt das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 15.000.000,00 um EUR 40,00 auf EUR 15.000.040,00 durch Ausgabe von 40 neuen nennwertlosen Inhaberstückaktien zu EUR 1,00 unter Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen und in einem zweiten Schritt das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 15.000.040,00 um EUR 13.636.400,00 auf EUR 1.363.640,00 im Verhältnis 11:1 herabzusetzen, wobei jeweils elf auf den Inhaber lautende Stückaktien mit jeweils einem Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie von EUR 1,00 zusammengelegt werden. Die Herabsetzung erfolgte nach den Vorschriften über die Kapitalherabsetzung in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff. AktG um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Der Beschluss der Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form wurde am 27. September 2005 in Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden.
Herabsetzung des Grundkapitals nach §§ 229 ff. AktG. Die Hauptversammlung der Travel24.com AG vom 03. August 2005 hat beschlossen, in einem ersten Schritt das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 15.000.000,00 um EUR 40,00 auf EUR 15.000.040,00 durch Ausgabe von 40 neuen nennwertlosen Inhaberstückaktien zu EUR 1,00 unter Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen und in einem zweiten Schritt das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 15.000.040,00 um EUR 13.636.400,00 auf EUR 1.363.640,00 im Verhältnis 11:1 herabzusetzen, wobei jeweils elf auf den Inhaber lautende Stückaktien mit jeweils einem Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie von EUR 1,00 zusammengelegt werden. Die Herabsetzung erfolgte nach den Vorschriften über die Kapitalherabsetzung in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff. AktG um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Der Beschluss der Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form wurde am 27. September 2005 in Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden.