Travel24.com: Einstweilige Verfügung gegen die Delisting-Regeln der Deutsche Börse AG
München (ots) - Das Landgericht Frankfurt hat heute dem Antrag der
Travel24.com AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die
neuen Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG stattgegeben. Das seit
März 2000 am Neuen Markt notierte Reiseunternehmen kritisiert, dass
die Kriterien zum Ausschluss niedrig bewerteter Unternehmen
uneinheitlich interpretiert würden.
Vorstandssprecher Marc Maslaton: "Wir begrüßen die Bemühungen der
Deutschen Börse AG, eine Qualitätssicherung am Neuen Markt zu
etablieren. Das ist auch in unserem Sinne. Wenig sinnvoll ist es
dagegen, Unternehmen, die sich gerade in einer weitreichenden
Umstrukturierung befinden, unnötig unter Druck zu setzen."
Kapitalmaßnahmen, mit denen man sich gezielt auf die neuen Regularien
einstellen könne, müssten auf einer ordentlichen Hauptversammlung
beschlossen werden. Die nächste ordentliche Hauptversammlung der
Travel24.com AG ist turnusgemäß für Juni 2002 terminiert. Die
Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung, nur um dem
neuen Regelwerk Genüge zu leisten, sei unzumutbar.
Die Travel24-Gruppe ist, so Maslaton, von dem schwachen Umfeld am
Neuen Markt in Mitleidenschaft gezogen und betrachtet den aktuellen
Börsenkurs nicht dem realen Wert des Unternehmens angemessen.
Laufende Gespräche über Kooperationen und die Umstrukturierungen der
Travel24-Gruppe könnten darüber hinaus schnell dazu führen, dass sich
die Bewertung ändere. "Schon allein deshalb werden wir alles daran
setzen, um am Neuen Markt zu bleiben", so der Vorstand.
München (ots) - Das Landgericht Frankfurt hat heute dem Antrag der
Travel24.com AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die
neuen Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG stattgegeben. Das seit
März 2000 am Neuen Markt notierte Reiseunternehmen kritisiert, dass
die Kriterien zum Ausschluss niedrig bewerteter Unternehmen
uneinheitlich interpretiert würden.
Vorstandssprecher Marc Maslaton: "Wir begrüßen die Bemühungen der
Deutschen Börse AG, eine Qualitätssicherung am Neuen Markt zu
etablieren. Das ist auch in unserem Sinne. Wenig sinnvoll ist es
dagegen, Unternehmen, die sich gerade in einer weitreichenden
Umstrukturierung befinden, unnötig unter Druck zu setzen."
Kapitalmaßnahmen, mit denen man sich gezielt auf die neuen Regularien
einstellen könne, müssten auf einer ordentlichen Hauptversammlung
beschlossen werden. Die nächste ordentliche Hauptversammlung der
Travel24.com AG ist turnusgemäß für Juni 2002 terminiert. Die
Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung, nur um dem
neuen Regelwerk Genüge zu leisten, sei unzumutbar.
Die Travel24-Gruppe ist, so Maslaton, von dem schwachen Umfeld am
Neuen Markt in Mitleidenschaft gezogen und betrachtet den aktuellen
Börsenkurs nicht dem realen Wert des Unternehmens angemessen.
Laufende Gespräche über Kooperationen und die Umstrukturierungen der
Travel24-Gruppe könnten darüber hinaus schnell dazu führen, dass sich
die Bewertung ändere. "Schon allein deshalb werden wir alles daran
setzen, um am Neuen Markt zu bleiben", so der Vorstand.
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