http://www.wallstreet-online.de/diskussion/...usblick#neuster_beitrag#12104 von Plutokrat 07.01.10 23:00:24 Beitrag Nr.: 38.689.205
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Mal wieder etwas Neues - und Offizielles - und ERFREULICHES - zur Steuerfrage bei der ADR-Aktien-Umwandlung:
Im neuen BMF-Schreiben
GZ IV C 1 - S 2252/08/10004
DOK 2009/0860687
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startsei… (falls der Link nicht funktioniert:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startsei… ) steht u. a. unter Randziffer 68 auf Seite 25:
Steuerliche Behandlung des Umtauschs von ADRs, GDRs bzw. IDRs in Aktien
68 ADRs und GDRs (American, Global bzw. International Depositary Receipts) ermöglichen
Anlegern, denen z. B. aus rechtlichen Gründen der unmittelbare Aktienbesitz verwehrt ist,
eine Teilhabe an der Wertentwicklung einschließlich Dividendenausschüttung eines
Unternehmens. Die Umbuchung von Depositary Receipts in die dahinter stehenden Aktien ist
keine Veräußerung des Receipts bzw. Neuanschaffung der bezogenen Aktien. Soweit der
Umtausch in 2009 als Veräußerung behandelt wurde, ist dies nicht zu beanstanden.
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Auch wenn es das Finanzministerium nicht beanstandet, wenn die Umwandlung fälschlicherweise als Veräußerung und Neuanschaffung behandelt wurde, so hat man vermutlich gute Karten, dies als Anleger bei seiner Bank zu beanstanden, schließlich hätte man als Anleger die Folgen dieser Fehlbehandlung (Abgeltungssteuer bei künftigem Verkauf der Aktien) zu tragen.
Bei Abwicklung der Umbuchung im Jahr 2010 sollte man erst recht darauf drängen, dass korrekt gebucht wird, die Steuerfreiheit bei Kauf vor 2009 also erhalten bleibt.
Ich wünsche allen ein gutes neues Jahr und die erhofften - steuerfreien - Kursgewinne!
U weiter...........
#12105 von vmin 08.01.10 10:20:08 Beitrag Nr.: 38.690.855
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Ganz herzlichen Dank nachfolgend ein Musterschreiben um eine Korrektur schon im Vorfeld zu erreichen:
:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Umtausch von ADR ist lt. aktuellem Rundschreiben des BMF s. u. kein steuerrechtlich relevanter Veräußerungs- oder Anschaffungstatbestand. Der in der Ausgangsmitteilung betreffend Bougainville Copper ADR WKN
867945 enthaltene Zusatz "Ausgang steuerrechtlich am ....2009" geht demnach fälschlicherweise von einer steuerrechtlichen Relevanz des Umtauschvorgangs aus. Ich bitte angesichts der nunmehr eindeutigen Rechtslage um Korrektur und was noch wichtiger ist richtige Behandlung (Nichtaufführung des Umtausches) in der Jahressteuerbescheinigung.
Für eine kurzfristige Bestätigung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
...
BMF-Schreiben
GZ IV C 1 - S 2252/08/10004
DOK 2009/0860687
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startsei… (falls der Link nicht funktioniert:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startsei… ) steht u. a. unter Randziffer 68 auf Seite 25:
Steuerliche Behandlung des Umtauschs von ADRs, GDRs bzw. IDRs in Aktien
68 ADRs und GDRs (American, Global bzw. International Depositary Receipts) ermöglichen
Anlegern, denen z. B. aus rechtlichen Gründen der unmittelbare Aktienbesitz verwehrt ist,
eine Teilhabe an der Wertentwicklung einschließlich Dividendenausschüttung eines
Unternehmens. Die Umbuchung von Depositary Receipts in die dahinter stehenden Aktien ist
keine Veräußerung des Receipts bzw. Neuanschaffung der bezogenen Aktien.