"Apotheken müssen Biosimilars verkaufen
Ab 16. August tritt außerdem ein Teil des "Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung" von 2019 in Kraft: Darin steht, dass Apotheken sogenannte Biosimilars verkaufen müssen. Das sind kostengünstigere Nachahmpräparate von Biopharmazeutika, die unter anderem gegen Morbus Crohn, Arthritis oder auch Krebs eingesetzt werden und in der Regel relativ teuer sind. Bisher konnten Ärztinnen und Ärzte entscheiden, ob sie ein Biosimilar verschreiben oder nicht - nun sollen Apotheken automatisch auf Biosimilars umsteigen, sobald diese zur Verfügung stehen. Damit sollen die Krankenkassen entlastet werden. Die Nachahmprodukte werden produziert, und von der EMA unter strengen Kriterien geprüft, sobald das Patent für ein Medikament abläuft, und gelten als genauso wirksam wie das jeweilige Original"