Das EU-Kartellverfahren gegen die Telekom verärgert die Bundesregierung
Kommission: Telekom verhindert Wettbewerb im Ortsnetz / Deutscher Regulierer widerspricht
Stü./bü. BRÜSSEL/BONN, 9. Mai. Die Einleitung eines Mißbrauchsverfahrens der Europäischen Kommission gegen die Deutsche Telekom hat das Unternehmen, aber auch die Bundesregierung mit Unverständnis aufgenommen. Die Kommission wirft der Telekom vor, Wettbewerbern durch überhöhte Leitungstarife den Zugang zum Ortsnetz zu verbauen. Dem Konzern, der noch zu 43 Prozent in Bundesbesitz ist, droht nun ein Bußgeld von bis zu 10 Prozent seines Jahresumsatzes. Die deutsche Regulierungsbehörde hat die nun beanstandeten Preise vor kurzem genehmigt.
Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Kommission ein drei Jahre altes Verfahren aufgreife, sagte Telekom-Sprecher Ulrich Lissek. Eine offizielle Reaktion der Regierung gab es nicht. Im Bundesfinanzministerium wurde aber verärgert die Frage gestellt, warum sich die Kommission immer Deutschland aussuche. Zugleich wurde vermutet, es handle sich um eine Retourkutsche Brüssels nach der Kritik des Bundeskanzlers an der Industriepolitik der EU. Eine Kommissionssprecherin wies dies zurück. In Regierungskreisen wird auch ein Zusammenhang mit dem Besuch des Telekom-Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer bei Wettbewerbskommissar Mario Monti in der kommenden Woche für möglich gehalten.
Nach dem Kursverfall der Telekom-Aktie in den vergangenen Tagen stieg er am Mittwoch trotz der schlechten Nachricht zunächst um 6,5 Prozent auf 13,62 Euro. Am Donnerstag büßte die Telekom-Aktie aber wieder nennenswerte Teile ihres Zugewinns ein.
Das Verfahren geht auf Beschwerden von Mannesmann Arcor und lokalen Netzbetreibern wie Netcologne und Isis zurück. Die Kommission stellte fest, daß die Telekom von Konkurrenten höhere Gebühren verlangt als von den eigenen Endkunden. Die Wettbewerber müssen für die Anmietung der Teilnehmeranschlußleitung ins Haus eines Kunden ("die letzte Meile") 12,48 Euro monatlich zahlen, von ihren Endkunden verlangt die Telekom für den analogen Telefonanschluß nur 11,49 Euro Grundgebühr (ohne Mehrwertsteuer). Die Zeche zahlten letztlich die deutschen Verbraucher, weil die Telekom den Preiswettbewerb und die freie Wahl des Betreibers unterbinde, sagt die Kommission. Die Telekom hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren.
Die Telekom stellt heraus, daß in Deutschland mit 700 000 Teilnehmeranschlußleitungen (TAL) siebenmal mehr Kundenzugänge an Konkurrenten vermietet seien als im restlichen Europa zusammen. Damit könnten die Wettbewerber mehr als 50 Prozent der Bevölkerung Ortsgespräche anbieten. TAL-Miete und Grundentgelte gehörten zu den niedrigsten in Europa. Aber auch die Monopolkommission hatte in ihrem Sondergutachten vom Dezember gemahnt, die "Preis-Kosten-Schere" zwischen Vorleistungs- und Endkundenpreis zementiere das Quasi-Monopol der Telekom im Ortsnetz mit 97 Prozent Marktanteil. Wenn die TAL-Miete angemessen sei, müsse die Grundgebühr für die Endkunden um 15 bis 20 Prozent erhöht werden. Angehoben wurde sie dann zum 1. Mai 2002 um 5 Prozent. Dies reicht der Kommission nicht. Eine deutlichere Erhöhung hält die deutsche Regulierungsbehörde aber nicht für notwendig. Wie die Telekom argumentiert sie, nicht der Preis für den herkömmlichen Anschluß sei entscheidend. Die durchschnittliche monatliche Grundgebühr sei wegen der großen Zahl teurerer digitaler Anschlüsse längst auf 16 Euro und damit deutlich über den Vorleistungspreis gestiegen. Auf diese höherwertigen Anschlüsse konzentrieren sich die Wettbewerber: Während sie bei analogen Telefonanschlüssen nur auf 0,7 Prozent Anteil kommen, stellen sie 5 Prozent der ISDN-Basisanschlüsse und 12,5 Prozent der Primärmultiplexanschlüsse bereit.
Monti verglich das Verfahren gegen die Deutsche Telekom mit ähnlichen Fällen in anderen EU-Staaten. Die Kommission hatte zudem ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, weil in Deutschland die freie Auswahl des Ortsnetzbetreibers (Call-by-Call) noch nicht verwirklicht ist. Nach vier Jahren Liberalisierung habe der Wettbewerb auf den europäischen Telekommunikationsmärkten ein kritisches Stadium. "Dies gilt besonders für das Ortsnetz, wo mehrere sehr vielversprechende neue Anbieter schon ihr Geschäft aufgeben mußten." Ob am Ende des Verfahrens niedrigere Gebühren für die deutschen Verbraucher stehen, ist zweifelhaft. Für die Kommission ist entscheidend, daß eine ausreichende Spanne zwischen Vorleistungspreisen und Endkundentarifen besteht. Aber es bleibt der Telekom überlassen, wie sie diese gewährleistet: durch höhere Gebühren für die eigenen Kunden oder durch eine Senkung der Nutzungsentgelte, die sie Konkurrenten in Rechnung stellt.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.05.2002, Nr. 107 / Seite 13
Kommission: Telekom verhindert Wettbewerb im Ortsnetz / Deutscher Regulierer widerspricht
Stü./bü. BRÜSSEL/BONN, 9. Mai. Die Einleitung eines Mißbrauchsverfahrens der Europäischen Kommission gegen die Deutsche Telekom hat das Unternehmen, aber auch die Bundesregierung mit Unverständnis aufgenommen. Die Kommission wirft der Telekom vor, Wettbewerbern durch überhöhte Leitungstarife den Zugang zum Ortsnetz zu verbauen. Dem Konzern, der noch zu 43 Prozent in Bundesbesitz ist, droht nun ein Bußgeld von bis zu 10 Prozent seines Jahresumsatzes. Die deutsche Regulierungsbehörde hat die nun beanstandeten Preise vor kurzem genehmigt.
Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Kommission ein drei Jahre altes Verfahren aufgreife, sagte Telekom-Sprecher Ulrich Lissek. Eine offizielle Reaktion der Regierung gab es nicht. Im Bundesfinanzministerium wurde aber verärgert die Frage gestellt, warum sich die Kommission immer Deutschland aussuche. Zugleich wurde vermutet, es handle sich um eine Retourkutsche Brüssels nach der Kritik des Bundeskanzlers an der Industriepolitik der EU. Eine Kommissionssprecherin wies dies zurück. In Regierungskreisen wird auch ein Zusammenhang mit dem Besuch des Telekom-Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer bei Wettbewerbskommissar Mario Monti in der kommenden Woche für möglich gehalten.
Nach dem Kursverfall der Telekom-Aktie in den vergangenen Tagen stieg er am Mittwoch trotz der schlechten Nachricht zunächst um 6,5 Prozent auf 13,62 Euro. Am Donnerstag büßte die Telekom-Aktie aber wieder nennenswerte Teile ihres Zugewinns ein.
Das Verfahren geht auf Beschwerden von Mannesmann Arcor und lokalen Netzbetreibern wie Netcologne und Isis zurück. Die Kommission stellte fest, daß die Telekom von Konkurrenten höhere Gebühren verlangt als von den eigenen Endkunden. Die Wettbewerber müssen für die Anmietung der Teilnehmeranschlußleitung ins Haus eines Kunden ("die letzte Meile") 12,48 Euro monatlich zahlen, von ihren Endkunden verlangt die Telekom für den analogen Telefonanschluß nur 11,49 Euro Grundgebühr (ohne Mehrwertsteuer). Die Zeche zahlten letztlich die deutschen Verbraucher, weil die Telekom den Preiswettbewerb und die freie Wahl des Betreibers unterbinde, sagt die Kommission. Die Telekom hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren.
Die Telekom stellt heraus, daß in Deutschland mit 700 000 Teilnehmeranschlußleitungen (TAL) siebenmal mehr Kundenzugänge an Konkurrenten vermietet seien als im restlichen Europa zusammen. Damit könnten die Wettbewerber mehr als 50 Prozent der Bevölkerung Ortsgespräche anbieten. TAL-Miete und Grundentgelte gehörten zu den niedrigsten in Europa. Aber auch die Monopolkommission hatte in ihrem Sondergutachten vom Dezember gemahnt, die "Preis-Kosten-Schere" zwischen Vorleistungs- und Endkundenpreis zementiere das Quasi-Monopol der Telekom im Ortsnetz mit 97 Prozent Marktanteil. Wenn die TAL-Miete angemessen sei, müsse die Grundgebühr für die Endkunden um 15 bis 20 Prozent erhöht werden. Angehoben wurde sie dann zum 1. Mai 2002 um 5 Prozent. Dies reicht der Kommission nicht. Eine deutlichere Erhöhung hält die deutsche Regulierungsbehörde aber nicht für notwendig. Wie die Telekom argumentiert sie, nicht der Preis für den herkömmlichen Anschluß sei entscheidend. Die durchschnittliche monatliche Grundgebühr sei wegen der großen Zahl teurerer digitaler Anschlüsse längst auf 16 Euro und damit deutlich über den Vorleistungspreis gestiegen. Auf diese höherwertigen Anschlüsse konzentrieren sich die Wettbewerber: Während sie bei analogen Telefonanschlüssen nur auf 0,7 Prozent Anteil kommen, stellen sie 5 Prozent der ISDN-Basisanschlüsse und 12,5 Prozent der Primärmultiplexanschlüsse bereit.
Monti verglich das Verfahren gegen die Deutsche Telekom mit ähnlichen Fällen in anderen EU-Staaten. Die Kommission hatte zudem ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, weil in Deutschland die freie Auswahl des Ortsnetzbetreibers (Call-by-Call) noch nicht verwirklicht ist. Nach vier Jahren Liberalisierung habe der Wettbewerb auf den europäischen Telekommunikationsmärkten ein kritisches Stadium. "Dies gilt besonders für das Ortsnetz, wo mehrere sehr vielversprechende neue Anbieter schon ihr Geschäft aufgeben mußten." Ob am Ende des Verfahrens niedrigere Gebühren für die deutschen Verbraucher stehen, ist zweifelhaft. Für die Kommission ist entscheidend, daß eine ausreichende Spanne zwischen Vorleistungspreisen und Endkundentarifen besteht. Aber es bleibt der Telekom überlassen, wie sie diese gewährleistet: durch höhere Gebühren für die eigenen Kunden oder durch eine Senkung der Nutzungsentgelte, die sie Konkurrenten in Rechnung stellt.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.05.2002, Nr. 107 / Seite 13
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