Rückgaberecht --- Auszug Wikipedia
de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht
Wenn der Unternehmer sich für ein Rückgaberecht entschieden hat, richten sich die Einzelheiten nach § 356 BGB. Dabei bestehen folgende Unterschiede zum Widerrufsrecht:
Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Ausnahme: Bei nicht paketversandfähigen Sachen genügt eine Kontaktaufnahme mit dem Unternehmer in Form eines Abholungsverlangens.
Der Unternehmer trägt beim Rückgaberecht immer die Kosten der Rücksendung und kann diese in keinem Fall auf den Verbraucher abwälzen.
Im Übrigen entsprechen die Rechtsfolgen der Rückgabe denen des Widerrufs.