Ohne Deiner Bank zu nahe treten zu wollen, aber da sehe ich seitens Takata keine Veranlassung.
Lass uns noch einmal die Chronologie betrachten:
am 26. Juni beantragt Takata Gläubigerschutz, DANACH setzt die Tokyo Stock Exchange (TSE) das Datum fest für ein Delisting, weil eben ein Unternehmen, das Gläubigerschutz beantragt nicht an der TSE notiert sein kann. Also hat nicht Takata ein freiwilliges Delisting erwirkt und muss folglich auch niemanden entschädigen oder Angebote machen, denn wenn sie solvent wären hätte sich Schritt 1 direkt erübrigt...
Wenn es Dir aber eh nicht mehr um den Wert der Aktie geht, dann musst Du auch keine Aktien verkaufen, sondern kannst sie einfach als Erinnerungsposten im Depot belassen. Sollte es wider Erwarten bei Liquidation der "Alt-Takata" dann noch einen Restwert geben (nicht sehr wahrscheinlich) würdest Du eine entsprechende Abfindung erhalten oder aber, wie hier auch schon beschrieben, bucht die Bank die Stücke einfach wertlos aus...